SPD, Union und Linke warnen vor einer übereilten Debatte über die Abschaffung des Solidarzuschlags - FDP und der Bund der Steuerzahler begrüßen das Urteil.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat das Urteil des Finanzgerichts Hannover zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags scharf kritisiert. "Es befremdet mich sehr, dass 18 Jahre nach Einführung des Solidaritätszuschlags eine kleine Gruppe von Richtern befindet, dass der Soli von Beginn an verfassungswidrig gewesen sei", sagte Thierse dem Kölner Stadt-Anzeiger. Über die Notwendigkeit des Solidaritätszuschlags habe von Beginn an über die Parteigrenzen hinweg Konsens bestanden.
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Das niedersächsische Finanzgericht hat den nach der deutschen Einheit eingeführten Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig eingestuft. (© Foto: dpa)
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Es sei nicht nachvollziehbar, warum das Gericht im Nachhinein die breite gesellschaftliche und politische Übereinkunft in Frage stelle. "Wenn Richter gegen gesamtdeutsche Solidarität urteilen, dann wird es in Deutschland sehr ungemütlich, dann wird es auch gefährlich", sagte der SPD-Politiker weiter. Nun müsse man abwarten, "wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilt und ob es auch Solidarität für verfassungswidrig erklärt".
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) hingegen reagierte gelassen auf das Urteil. Das Gericht habe überhaupt nicht die Aufgabe, über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags für die ostdeutschen Länder zu entscheiden, sagte Böhmer nach Angaben seiner Sprecherin in Magdeburg. Daher sei die Einstufung der Abgabe als verfassungswidrig auch keine Vorentscheidung. Darüber könne nur das Bundesverfassungsgericht befinden.
Der Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, Volker Wissing (FDP), äußerte hingegen Verständnis für das Urteil und sagte, aus einer Sonderabgabe dürfe keine Dauerabgabe werden. "Da ist der Soli im Grenzbereich", zitiert ihn die Berliner Zeitung BZ.
Der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach warnte vor einer übereilten Debatte um die Abschaffung des Soli. Eine Überarbeitung des Zuschlages nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes halte er aber für geboten, sagte er der Thüringer Allgemeinen. Möglich sei eine Eingliederung des Solis in das normale Einkommenssteuerrecht.
Tief enttäuscht von dem Urteil zeigte sich der Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt, Karl-Heinz Daehre (CDU). "Der Solidaritätszuschlag ist nach wie vor notwendig", sagte er dem Internetportal news.de.
Als unverzichtbar bezeichnete die steuerpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Barbara Höll, den Solidaritätszuschlag. "Solange die Bundesregierung sich nicht dazu durchringen kann, endlich die hohen Vermögen und Einkommen stärker zu besteuern, kann auf den Soli nicht verzichtet werden", kommentierte sie die Entscheidung.
Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, betonte, der Soli sei "keine Aufbau-Ost-Steuer", sondern eine Abgabe, die in den allgemeinen Bundeshaushalt fließe. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Finanzgerichtes folgen, hätten sich allerdings alle Steuersenkungspläne der Bundesregierung mit einem Schlag erledigt, sagte Bartsch. "Die Bundesregierung sollte sich besser darauf einstellen, dass das Bundesverfassungsgericht dem niedersächsischen Urteil folgt", sagte er der Leipziger Volkszeitung.
Dauersteuer statt temporärer Zuschlag
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) rechnet sich gute Chancen auf ein Ende des "Solis" aus. "Der Solidaritätszuschlag ist dazu da, sogenannte Bedarfsspitzen abzudecken", sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel in Berlin. "Ein solcher Zuschlag darf nur temporär begrenzt erhoben werden." Der Soli, der seit 1995 erhoben wird, sei aber zu einer Dauersteuer mutiert und deshalb verfassungswidrig.
Doch auch wenn das Bundesverfassungsgericht den Soli kippen sollte, könnten die Steuerzahler kaum mit massiven Steuer-Rückzahlungen rechnen. "Ich denke nicht, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem Urteil kommen wird, in dem rückwirkend die Zahlungen infrage gestellt werden. Das wäre utopisch und das streben wir auch gar nicht an", sagte Holznagel. Es gehe darum, dass eine solche Ergänzungsabgabe nicht auf Dauer erhoben werden kann. Und dass der Gesetzgeber nicht willkürlich den Solidaritätszuschlag erheben könne, wie er es mag.
Das niedersächsische Finanzgericht stufte die zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführte Abgabe an diesem Mittwoch als Verstoß gegen das Grundgesetz ein und legte den Fall Karlsruhe zur Klärung vor. Anlass der Entscheidung in Hannover war die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage eines 37-jährigen Steuerpflichtigen.
Der Solidaritätsbeitrag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, zunächst nur für ein Jahr. Allerdings führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 erneut ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.
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(dpa/AP/liv/jab)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Warum wohl? Weil er auf Lohn/EK-Steuer, Körperschaftssteuer und Zinsertragssteuer erhoben wird. Und da ist das Klientel der FDP am meisten betroffen.
Während der Staat immer mehr Geld (nicht zuletzt wg. seines Schuldendienstes) benötigt, ist die FDP-Steuerlobby daran, die direkten Steuern weiter runter zu fahren und die indirekten Steuern, die selbst die Ärmsten treffen, anzuheben.
Anscheinend sitzen auch in den obersten Gerichten FDP-Fans - siehe dunnemals Prof. Kirchhof, der sich im BVerfG besonders für die deutschen Familien und Beamten der Oberschicht höchst erfolgreich engagierte.
Die Steuersenkungspläne der Bundesregierung wären in diesem Fall nicht hinfällig.
Die Steuersenkung würde dadurch lediglich an ungeplanter Stelle(heilige Kuh) stattfinden.
Bitte keine Kritik an Herrn Thierse. In Relation zu den Rechtsverstößen und Straftaten der Beamten in den Neuen Ländern ist er ein Engel.
Wenn schon der Staatsrechtler und Korruptionsexperte Hans Herbert von Arnim im Freistaat Sachsen von einem "demokratischem Supergau" spricht, wenn Vertreter aller drei Gewalten zusammen kungeln und sich bei der Begehung strafbarer Handlungen gegenseitig stützen.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Nolle, sagte, er sei davon überzeugt, dass die sächsischen Gerichte mehr als 10 Jahre damit zu tun haben werden, die über ein Jahrzehnt lang unter den Tisch gekehrten Rechtsverstöße von Amtsträgern in Sachsen aufzuklären und zu ahnden.
Die skandalöse Untätigkeit von Politikern verletzt en Amtsei auf die sächsische Verfassung, zitierte das Blatt Rechtsanwalt König.
So macht die Deutsche Einheit Spaß. Die einen malochen - die anderen geben das Geld mit vollen Händen aus. Abfeiern und abhängen. Party ohne Ende - schon seit 20 Jahren.
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war`s nichts, herr Thierse!
Aus der PM des FG Hannover: "Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Ergänzungsabgabe nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz spätestens ab dem Jahr 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat. Eine Ergänzungsabgabe dient nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Mit dem Solidaritätszuschlag sollen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierfür besteht nach Auffassung des Gerichts kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf. Dieser darf nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden."
Der Soli ist damit auch nach Auffassung des FG nicht von Anfang an rechtswidrig gewesen, sondern spätetestens ab 2007, da sich der Soli zu einer Dauerabgabe gewandelt hat, die eben nicht mehr der Deckung von temporären Bedarfsspitzen dient.
Aber vermutlich ist Herr Thierse damit völlig überfordert und bei Sachkenntnis kann man eben nicht in seiner gewohnten Art rumpoltern. Der Typ ist im Grunde nur noch peinlich.
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