Flüchtlingshelfer:Die gute Tat kann teuer werden

Demonstration für Rechte von Flüchtlingen

In der Euphorie über gerettete Flüchtlinge übernahmen viele eine Bürgschaft - das könnte nun teuer werden.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Viele Deutsche haben Flüchtlingen mit Bürgschaften geholfen, legal nach Deutschland zu kommen. Das Risiko schien überschaubar.
  • Doch nun fordern Jobcenter teilweise viel Geld von den Bürgen, oft geht es um 10 000 Euro und mehr.
  • Die Helfer fühlen sich im Stich gelassen. Eine Gesetzesänderung erlaubt es dem Staat, Bürger länger zur Kasse zu bitten.

Von Matthias Drobinski

Es schien so einfach zu sein, Gutes zu tun, Menschen aus dem syrischen Bürgerkrieg zu retten, den Schleusern ein Schnippchen zu schlagen. Es brauchte nur eine Unterschrift und die Bereitschaft, ein überschaubares finanzielles Risiko einzugehen, und schon konnte ein Einzelner, eine Familie aus Aleppo oder Homs nach Deutschland kommen, ganz legal, mit dem Flugzeug. Eine Verpflichtungserklärung abgeben, das schien so etwas zu sein wie jene Bürgschaft aus Schillers Ballade, ein Band der Menschlichkeit für einen Menschen in Not, damals, als der Bürgerkrieg in Syrien gerade erst seinen Schrecken entfaltete. Flüchtlingsinitiativen und Kirchen warben bei ihrer bürgerlichen Klientel, sich eines Flüchtlings anzunehmen - es sei ja nur, bis das Recht auf Asyl oder der Schutzstatus feststehe. Es war eine sehr optimistische Annahme.

Denn drei, vier Jahre später, nach dem großen Flüchtlingszug von 2015, einer Gesetzesänderung Ende 2016 und einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017, befürchten viele, die damals einsprangen, dass ein böser Fluch auf der guten Tat liegt. Oder dass sie "ziemlich schmählich im Stich gelassen wurden", wie Klaus-Dieter Grothe aus dem mittelhessischen Gießen sagt, der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat, der selber gebürgt hat und mehrere Bürgen vertritt.

Denn das örtliche Jobcenter will Geld von ihnen, ziemlich viel Geld, mehr als 20 000 Euro zum Beispiel von einem Paar, das für eine ganze Familie gebürgt hat, und auch sonst geht es meist um 10 000 und mehr Euro. Die Verpflichtung gilt nämlich nicht nur, bis ein Flüchtling ein Bleiberecht in Deutschland hat, wie die Helfer annahmen. Sie gilt, so ihr Schützling von Hartz IV lebt und der Bürgerkrieg in Syrien nicht endet, bis zu fünf Jahre. Die generösen Helfer sind in die Mühlen der zunehmend restriktiven Flüchtlingspolitik geraten.

Laut Gesetz dürfen die Jobcenter den Bürgen eine Rechnung stellen

"Das hessische Innenministerium hat damals regelrecht um uns geworben", sagt Grothe. Es ist die Zeit, als nur wenige Kontingentflüchtlinge nach Deutschland kommen, die Schrecken des Bürgerkriegs jeden Abend im Fernsehen laufen, der Druck auf die Politik steigt. Aufnahmeprogramme sollen den Druck verringern, die Bürgen kommen da gerade recht, ein paar Monate sollen sie einspringen, bis der Status der Flüchtlinge klar ist, betont die neue schwarz-grüne hessische Landesregierung. Auch das SPD-geführte Innenministerium von Nordrhein-Westfalen erklärt im April 2015: "Die Geltungsdauer einer entsprechenden Verpflichtungserklärung endet bei Beendigung des Aufenthalts oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels" - jedoch nicht ohne darauf hinzuweisen, dass das Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière anderer Auffassung ist.

Und diese andere Auffassung wird am 6. August 2016 Gesetz. Fast eine Million Flüchtlinge sind nach Deutschland gekommen, die große Koalition verschärft die Regeln für den Zuzug nach Deutschland: "Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus" heißt es nun im Paragrafen 68 des Aufenthaltsgesetzes - Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren.

Ein Schock für Hunderte Helfer - außer in Bayern hat es in allen Bundesländern Aufnahmeprogramme gegeben - allein im Bereich des Jobcenters Gießen sind das 50 bis 60 Personen. Vor allem, als das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2017 dem Bund recht gibt. Rein rechtlich ist die Sache damit geklärt: Die Jobcenter können den Bürgen für jeden Monat und jeden Schützling eine Rechnung stellen, solange sie staatliche Leistungen beziehen.

Aber moralisch, politisch? Soll man Bürger mit zehn- oder zwanzigtausend Euro zur Kasse bitten, die dachten, sie tun für 1000, vielleicht 2000 Euro ein gutes Werk, im Sinne des Staates? Im Mai hakte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke in einer Bundestags-Fragestunde nach - und die Antwort des Bundessozialministeriums ließ die besorgten Bürgen hoffen: Wer bei der Abgabe der Bürgschaft davon ausging, dass er nur wenige Monate zahlen müsse, der könne seine Verpflichtungserklärung "wegen Irrtums" anfechten - das werde dann im Einzelfall geprüft.

Betroffenen rät das Jobcenter, vor Gericht zu gehen

Die Sache schien zugunsten der Flüchtlingshelfer geklärt zu sein - doch nun, mehr als drei Monate später, zeigt sich, dass noch immer ein zäher Kleinkrieg um die Verpflichtungserklärungen tobt und sich die Helfer mitnichten sicher sein können, dass sie nicht doch den Wert eines Klein- oder gar Mittelklassewagens an den Staat zahlen müssen. "Jedes Jobcenter interpretiert die Lage anders", sagt Grothe. Wessen Schützling Geld vom Jobcenter Wetzlar beziehe, habe Glück, "die halten die Füße still". Die Gießener dagegen bestehen nach wie vor auf ihren Rechnungen. In Wiesbaden haben Betroffene gegen ihre Bescheide geklagt und auch gewonnen - aber nur vorläufig: Die Stadt Wiesbaden hat Berufung eingelegt.

Und ob die Bürgen aus Nordrhein-Westfalen sich tatsächlich auf den Irrtum berufen können, ist auch nicht sicher: Das NRW-Innenministerium hatte ihnen ausdrücklich nicht vorenthalten, dass der Bund hier anderer Rechtsmeinung ist als das Land. Entsprechend warnte auch die evangelische Landeskirche von Westfalen schon im Dezember 2014, allzu gutgläubig Bürgschaften abzugeben. Man begrüße natürlich die Bereitschaft, Flüchtlingen zu helfen, hieß es in einem Rundschreiben. Aber auch hier wies der zuständige Landeskirchenrat Thomas Heinrich darauf hin, dass nach der Meinung des Bundes die Bürgschaften bis zu fünf Jahren gelten würden: "Besonders bei der Aufnahme mehrerer Personen kann die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für die Kirchengemeinden ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen." Kirchengemeinden und Kirchenkreise sollten sicherheitshalber eine "Bürgschaftsrücklage" bilden. In der Euphorie, die damals herrschte, hat das offenbar nicht jeder ernst genommen.

Beim Gießener Jobcenter ist man der Meinung, in der Sache gar keinen Ermessensspielraum zu haben, wie der Sprecher Marco Röther erklärt: "Wir müssen den Erstattungsanspruch geltend machen, der sich aus den Verpflichtungserklärungen ergibt", sagt er - die Bürger hätten einen Anspruch, dass mit ihrem Steuergeld sorgfältig umgegangen werde. 800 Euro koste ein alleinstehender erwachsener Flüchtling durchschnittlich im Monat, "da geht es schnell um sehr viel Geld". Die einzige Möglichkeit sei, gegen die Bescheide zu klagen, "solange es aber kein Urteil gibt, müssen wir das Geld einfordern", sagt Röther.

Für Grothe ist das ein unhaltbarer Zustand. "Jeder Betroffene muss einzeln gegen den Bescheid klagen, einen Anwalt zahlen, mit dem Risiko, auch noch auf diesen Kosten sitzen zu bleiben", sagt er. Politische Unterstützung erhalten die Bürgen nun auch von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Deren Beauftragter beim Bund, Prälat Martin Dutzmann, erklärt: "Mit einer Verpflichtungserklärung sorgen Menschen dafür, dass Flüchtende Europa erreichen können, ohne dass sie dabei ihr Leben riskieren müssen. Ich erwarte, dass der Staat derartiges zivilgesellschaftliches Engagement nicht nur nicht behindert, sondern unterstützt."

Das hessische Innenministerium hat immerhin mittlerweile zugesagt, "jedem Einzelfall" nachzugehen "und die Ansprüche derer, die im Vertrauen auf die Rechtsauffassung des Landes gehandelt haben, unter wohlwollender Auslegung der Regelung sorgfältig zu prüfen", so Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). Was immer das heißen mag. In Schillers Bürgschaft erlässt der Herrscher, gerührt von der Treue des bürgenden Freundes, am Ende die Strafe. In diesem Fall kann man sich da nicht so sicher sein.

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