Ermittlungen wegen Bestechlichkeit:Wulff will seine Unschuld vor Gericht beweisen

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Ex-Bundespräsident Christian Wulff auf einem Archivbild vom Februar vergangenen Jahres (Foto: Getty Images)

Jetzt kommt es wohl zum Gerichtsverfahren: Alt-Bundespräsident Christian Wulff will den Vorwurf der Bestechlichkeit vor Gericht prüfen lassen. Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage lehne er ab, teilten seine Anwälte mit.

Jetzt ist es raus. Der frühere Bundespräsident Christian Wulff will seine Unschuld vor Gericht beweisen. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe lehnt der ehemalige Politiker ab. Das teilten seine Anwälte am Dienstag in Hannover mit. Wulff muss nun mit einer Anklage rechnen.

"Eine Verfahrenseinstellung unter den geforderten Auflagen ist nicht akzeptabel. Das Verfahren war und ist ohne Wenn und Aber einzustellen", sagten die Anwälte in Hannover. Die Vorwürfe gegen Wulff seien unbegründet. Der ehemalige Bundespräsident vertraue auf das Augenmaß des Gerichts, das eine Anklage erst noch zulassen müsse.

Von der Staatsanwaltschaft hieß nach der Erklärung der Anwälte in einer knappen Mitteilung: "Der Abschluss der Ermittlungen steht unmittelbar bevor." Ob und wann nun Anklage gegen Wulff erhoben wird, wollte ein Sprecher der Behörde nicht sagen.

Auch Groenewold lehnt Geldzahlung ab

Auch Filmproduzent David Groenewold hat am Dienstag das Angebot der hannoverschen Staatsanwaltschaft abgelehnt, die Korruptionsermittlungen gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. "Schon vor Einleitung der Ermittlungen haben wir stets betont, dass sich unser Mandant nichts vorzuwerfen hat", sagte Anwalt Christian-Oliver Moser.

Kern des Ermittlungsverfahrens, das im Februar 2012 zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident führte, sind seine Beziehungen zu vermögenden Freunden während seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident. Die Staatsanwälte werfen Wulff vor, er habe sich im September 2008 vom Filmproduzenten Groenewold einen Teil der Kosten einer Reise nach München bezahlen lassen - im Kern geht es um maximal 770 Euro.

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Von Hans Leyendecker

Im Gegenzug soll sich Wulff in einem Brief an Siemens-Chef Peter Löscher für ein Filmprojekt Groenewolds eingesetzt haben. Auch zwei Hotelaufenthalte des Ehepaars Wulff auf Sylt sowie eine Übernachtung in München 2008 während des Oktoberfestes überprüften die Ermittler auf Gesetzesverstöße. Nach eingängiger Prüfung legte die Staatsanwaltschaft diese Vorwürfe im Februar 2013 jedoch ad acta.

Öffentliche Verhandlung nicht sicher

Noch am Montag soll die Staatsanwaltschaft ihr Angebot vom 13. März wiederholt haben, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung fünfstelliger Geldauflagen einzustellen. Werde Wulff nicht auf das Angebot eingehen, würde Anklage erhoben, sollen die Strafverfolger erklärt haben. Dazu könnte es nun tatsächlich kommen.

Ob es allerdings auch zu einer öffentlichen Verhandlung kommen wird, ist weiter unklar. Vermutlich wird das Landgericht Hannover im Zwischenverfahren entscheiden müssen, ob die Anklage zugelassen wird oder nicht.

Wulffs Anwälte und Groenewolds Anwalt hatten Ende der vergangenen Woche erneut die völlige Einstellung des seit vierzehn Monaten andauernden Verfahrens verlangt. Dies wurde aber von der Staatsanwaltschaft abgelehnt: Sie geht davon aus, dass ihre Anklage Bestand haben wird, obwohl von den Vorwürfen kaum etwas übrig geblieben ist. Ursprünglich waren gegen Wulff 21 Spuren verfolgt worden. 20 davon stellten sich als nicht haltbar heraus.

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