An ihr hängt die Aufklärung der gesamten Neonazi-Mordserie - doch Beate Zschäpe schweigt. Jetzt haben ihre Anwälte Haftbeschwerde eingelegt. Wichtige Unterlagen seien der Verteidigung vorenthalten worden. Außerdem gebe es "keinerlei aussagekräftige Beweise" gegen die Beschuldigte: Die Bundesanwaltschaft könne nicht belegen, dass Zschäpe Mitglied einer terroristischen Vereinigung war.
Seit rund sieben Wochen versuchen Hunderte Ermittler, die Umrisse der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) zu erkennen, und sie sehen immer noch viele Schemen und wenig Konturen. Aufklärung könnte möglicherweise die in Köln einsitzende 36 Jahre alte Beate Zschäpe bringen, die Ende Januar 1998 mit den Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos untergetaucht war und sich am 8. November 2011 bei der Polizei in Sachsen stellte.
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Sie ist die zentrale Figur bei der Aufklärung der Neonazi-Mordserie: Beate Zschäpe, die seit Anfang November im Gefängnis sitzt. Jetzt haben ihre Anwälte Haftbeschwerde eingelegt. (© dpa)
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Der Generalbundesanwalt wirft Zschäpe vor, Gründungsmitglied der NSU zu sein und zum Zweck der Beweisvernichtung ein Haus in Zwickau in Brand gesetzt zu haben, in dem sie mit den beiden Terroristen zuletzt gewohnt hatte. Doch Beate Zschäpe, die nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt die zentrale Figur der Ermittlungen ist, schweigt.
Am Dienstagnachmittag legten ihre Anwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl beim Bundesgerichtshof (BGH) Haftbeschwerde ein. Sie beantragten, den vom Ermittlungsrichter des BGH am 13. November gegen Zschäpe erlassenen Haftbeschluss aufzuheben. Aus den der Verteidigung vorliegenden Akten ergebe sich kein dringender Tatverdacht wegen "Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung".
Fällt Zschäpe unter die Kronzeugenregelung?
Der Vorgang mit dem Aktenzeichen 3 BGs 6/1 ist die erste Haftbeschwerde im Fall NSU. Vor wenigen Tagen hatte der Ermittlungsrichter im Fall des verdächtigen Ralf Wohlleben auf Antrag der Verteidigung eine Haftprüfung durchgeführt und entschieden, dass Wohlleben weiterhin in Untersuchungshaft bleiben müsse. Dem früheren NPD-Funktionär wird vorgeworfen, den Terroristen eine Waffe beschafft zu haben. Anfang des Jahres soll über einen Haftprüfungs-Antrag von André E. entschieden werden. E. soll das Selbstbezichtigungs-Video der Terrorzelle produziert haben und sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft.
Aber keine andere Personalie hat eine solche Sprengkraft in diesem Verfahren, das im Schatten von zehn Morden abläuft, wie die Personalie Zschäpe. Ob sie unter die Kronzeugenregelung fallen könnte oder nicht, wird in politischen Kreisen ebenso heftig diskutiert wie die Frage, ob die Ermittler ihr am Ende nachweisen können, was sie ihr vorwerfen: "Mein Ziel ist es, dass wir ohne eine Kronzeugenregelung auskommen", hat der neue Generalbundesanwalt Harald Range im November im Innenausschuss des Bundestages erklärt. Zuvor hatte ihn der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel gefragt, "ob die Kronzeugenregelung eine Rolle spielen könnte, weil Frau Zschäpe ja wohl eine zentrale Rolle spielt".
Die Haftbeschwerde der Anwälte Heer und Stahl, über die dann der zuständige Senat des BGH entscheiden muss, besteht im Kern aus zwei Teilen: Zum einen monieren die Verteidiger, dass ihnen wesentliche Akten vorenthalten werden. Ihre Mandantin werde in ihren Verteidigungsmöglichkeiten "massiv unzulässig beschränkt. Ein faires und rechtsstaatliches Verfahren" sei so nicht möglich.
In dem Haftbeschluss des Ermittlungsrichters vom 13. November seien 83 von insgesamt 120 Blatt der übersandten Akten ungeeignet für eine "materielle Prüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft". Die 37 verbleibenden Seiten belegten den Verdacht nicht.
Mindestens drei Personen
Zum Zweiten liegen nach Ansicht der Verteidigung die notwendigen Kriterien für eine terroristische Vereinigung nicht vor. Die vorliegenden Akten würden "keinerlei aussagekräftige Beweise" für etwaige Gründungsmitglieder der NSU neben Mundlos und Böhnhardt enthalten. Es seien keine "aktiven Handlungen" von Zschäpe zu erkennen. Da es aber mindestens drei Personen für die Bildung einer kriminellen Vereinigung brauche, liege kein dringender Tatverdacht vor. Die Ermittlungen hätten keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, dass Zschäpe an der Fertigstellung der Bekenner-DVD beteiligt gewesen sei.
In ihrer Haftbeschwerde führen die Verteidiger die angebliche Äußerung eines Bundesanwalts auf, der erklärt habe, einer Übersendung weiterer Aktenteile stünden "logistische Probleme" entgegen. Er habe vorgeschlagen, die Verteidigung könne in den Diensträumen des Bundeskriminalamtes in Meckenheim Einsicht in Akten nehmen.
Angesichts der Vielzahl der Ermittler sollte es für die Ermittlungsbehörden keine Schwierigkeiten bedeuten, eine "überschaubare Anzahl von Fotokopien" zu fertigen und den Verteidigern zur Verfügung zu stellen, teilten die Anwälte dem BGH mit. Kritisiert wird auch, dass der Generalbundesanwalt und der Präsident des Bundeskriminalamtes mehrmals Pressekonferenzen abgehalten hätten, in denen die Öffentlichkeit sogar über Details informiert worden sei, die der Verteidigung "nicht einmal ansatzweise" aus den Akten bekannt gewesen seien.
Über die Haftbeschwerde im Fall Zschäpe wird vermutlich im Januar entschieden werden. Es ist auszuschließen, dass die Beschwerde den vollen Erfolg haben wird. Allein die Brandstiftung reicht nach Meinung von Experten, dass sie in Untersuchungshaft bleibt. Nach der gängigen Rechtsprechung ist es auch nicht erforderlich, dass ein Gehilfe die Einzelheiten der Haupttat kennt. Nach Ausfassung des 3. Strafsenats des BGH reicht beispielsweise für die Strafbarkeit als Gehilfe ein in "subjektiver Hinsicht bedingter Vorsatz".
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(SZ vom 28.12.2011/olkl)
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Sie sitzt in U- Haft was nun, da sie schweigt ist das nicht leicht. Sie ist eine Helferin von Straftaetern, die vor Mord nicht halt machten. Das ist doch ein guter Haftgrund, da sie schweigt kann man ihre Rolle dabei nur als Mittaeterin bezeichnen. Ob hier Moralisches Recht vor der Justiz genauso bestannt hat wie Mittaeterschaft, dass kann ich nicht Beantworten. Leicht ist das nicht was hier die Staatsanwaltschaft an Schuldbeweisen vorbringen muss.
Klar. Die Luft wurde dünn, der Fahndungsdruck zu hoch. Und die von ihr praktizierte Verdunkelung kann ja bei noch nicht entdeckten Verstecken weiter geübt werden.
Ich halte das Verfahren auch für "seltsam", aber einen Haftgrund sollte man hier durchaus realistisch finden können.
Es ist gut, dass es einen Anwalt gibt, der sich professionell mit dem Fall beschäftigt und sich weigert, das Knäuel von Widersprüchlichkeiten, Ungereimtheiten, Abstrusitäten, das einem die Behörden und beinahe alle Medien, vorsetzen, einfach zu schlucken. Da soll z.B. das Killer-Duo extra von Zwickau nach Heilbronn gefahren sein, um sich eine Pistole zu beschaffen. Und es darf natürlich keine gewöhnliche illegale Waffe sein, sondern man muss sich dazu an einen Polizeiwagen mit zwei bewaffneten Beamten heranschleichen und diese ausschalten, um an eine möglichst stark "kontaminierte" Waffe zu kommen. Dann behält man diese Waffe zwei Jahre lang bei sich, damit sie bei der nächst besten Hausdurchsuchung gefunden wird, begeht andererseits aber keinen neuen Mord mehr usw. usf. - wer diesen Bödsinn nicht glaubt, wird von Herrn Leyendecker im gestrigen Artikel gleich als "Verschwörungsjunkie" diffamiert.
Weiter: Die wunderbaren vorweihnachtlichen Funde im völlig zerstörten Haus des Trios, die plötzlich alles klarlegen, was zehn Jahre lang vor den Behörden verborgen war (ein lokaler Feuerwehrmann sprach später davon, es sei schon verblüffend, was da alles noch gefunden worden wäre...) - das darf man nicht einfach schlucken -erst recht nicht als "investigativer Journalist".
Warum soll etwa ein zufälliger Zeuge der Vorkommnisse bei dem Wohnwagen nicht glaubwürdig sein, der von einer dritten Person sprach, die vor den rätselhaften, immer wieder neu interpretierten Schüssen, im Umfeld des Wagens war ?
Nachdem der Verfassungsschutz ja in noch vollkommen ungeklärter Weise irgendwie und irgendwann und irgendwo immer seine Hände im Spiel hatte, bei der "Nazimordserie", darf man ja vielleicht auch ganz entspannt ein wenig weiterdenken.
Überhaupt sollten die Medien ein wenig abrüsten. In den ersten Tagen bekam man von Journalisten wie etwa Herrn Prantl weniger Fakten präsentiert als im pastoralen Ton vorgetragene Predigten, dass "wir alle" versagt hätten. Man konnte meinen, die halbe Republik - schon gar die ostdeutsche - wäre mit dem "Dönermord-Trio" verwandt, verschwägert, verbündet oder wenigsten geistig sympathisierend.
wird Ihr schon weiterhelfen koennen, sollte sie der Meinung sein etwas zu sagen haben.
Diese ganze NSU / Rechtsterrorismus Geschichte mit Bekenner - CD schaut sich an wie hanebuechner Unfug, allerdings fuer BRD-Schlafmuetzen grad dumm genug.
Die Frau hat sich allerdings nach zehn Jahren freiwillig der Polizei gestellt. Was jemand, der sich mit Fluchtgedanken trägt, wohl kaum tun würde. Oder sehen Sie einen Sinn darin, sich zuerst der Polizei zu stellen und dann zu fliehen?
Paging