Erbschaftsteuer:Erben verpflichtet

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200 Milliarden Euro werden in Deutschland jedes Jahr vermacht. Wer zu den Erben zählt, profitiert von dem Vermögen anderer - und sollte auch Steuern zahlen.

C. Hulverscheidt

Die Steuerpolitik ist ein simples, weil leicht kalkulierbares Geschäft. Wer Steuern senkt, gilt als modern und wird vom Boulevard als Reformer gefeiert. Wer Steuern erhöht, handelt sich ebenso sicher den Ruf eines Abzockers ein. Diese Gesetzmäßigkeit gilt für die Einkommen- und die Umsatzsteuer ebenso wie für die Kfz- oder die Mineralölsteuer.

Staatliche Gelder sollen die beisteuern, die qua Herkunft zur Solidarität verpflichtet sind: die Erben großer Vermögen. (Foto: Foto: dpa)

Die einzige Steuerart, bei der die Dinge nicht so einfach liegen, ist die Erbschaftsteuer. Wer eine Umfrage in Auftrag gibt, wird je nach Fragestellung sehr unterschiedliche, ja widersprüchliche Ergebnisse erhalten. Einerseits ist die Mehrheit der Deutschen durchaus der Ansicht, dass es gerecht ist, wenn Erben großer Vermögen einen Teil des Geldsegens an die Allgemeinheit abtreten müssen.

Daraus aber beispielsweise den Schluss zu ziehen, mit der Forderung nach einer Anhebung der Erbschaftsteuer ließe sich ein erfolgreicher Wahlkampf bestreiten, wäre fahrlässig. Viele Bürger nämlich lehnen eine solche Steuererhöhung ab, weil sie fürchten, dass auch die eigenen Nachkommen zu den Leidtragenden zählen könnten. Zwar ist diese Sorge in aller Regel unbegründet, weil das Finanzamt in neun von zehn Erbfällen mangels Masse und angesichts hoher Freibeträge gar keine Ansprüche anmeldet. Ins Kalkül ziehen muss ein Politiker die gefühlte Steuerbelastung aber dennoch.

Die Ambivalenz des Wahlvolks ist ein Grund für das unsägliche Theater, das die große Koalition seit beinahe zwei Jahren in Sachen Erbschaftsteuer aufführt. Statt das Verfassungsgerichtsurteil von 2007 zum Anlass zu nehmen, die Einkommens- und Vermögensbesteuerung grundsätzlich zu überdenken, statt zu fragen, welche Rolle Erben etwa bei der Finanzierung von Bildung spielen könnte, wurde von Beginn an allein um Details gefeilscht - um Steuersätze und Freibeträge, um Haltefristen und Lohnsummenquoten. Nutznießer sind all diejenigen, die daran arbeiten, die Erbschaftsteuer abzuschaffen. Vor allem die FDP sowie Teile von Union und Wirtschaft argumentieren, dass das Vermögen eines Verstorbenen schon mehrfach mit Einkommensteuer belastet worden sei und daher im Erbfall nicht nochmals angetastet werden dürfe.

Ginge es um die Vermögensteuer, wäre der Vorwurf plausibel, denn sie plündert das Hab und Gut eines Bürgers tatsächlich so lange, bis es - im Extremfall - aufgezehrt ist. Mit Blick auf die Erbschaftsteuer aber unterläuft den Kritikern ein Denkfehler, denn hier ist es ja gerade nicht der Vermögensbesitzer, den sich der Fiskus sozusagen final vorknöpft. Steuerpflichtig sind vielmehr die Erben, die meist nichts oder nur wenig zum Aufbau des Vermögens beigetragen haben. Ihnen fällt der Nachlass ohne eigenes Zutun buchstäblich in den Schoß. Im Grunde kann der Staat gar nicht anders, als diesen Vermögenszuwachs zu besteuern, denn wie wollte er sonst rechtfertigen, dass er vom oft kargen Lohn des einfachen Arbeitnehmers wie selbstverständlich Einkommensteuer abzieht.

Das gilt umso mehr für einen Staat, der Gerechtigkeit als Chancengleichheit definiert. Ob Kinder in der Schule Erfolg haben, hängt in Deutschland noch immer sehr viel stärker von der Herkunft ab als in den meisten anderen Ländern. Für diesen beschämenden Umstand gibt es viele Gründe; einer ist, dass nicht genügend in die frühkindliche Bildung investiert wird. Wer das ändern will, braucht Geld, viel Geld: für eine bessere Betreuung, für die Unterstützung der Eltern, für die bessere Bezahlung von Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen.

Einen Teil dieses Geldes sollten die beisteuern, die qua Herkunft zur Solidarität in der Lage sind: die Erben großer Vermögen. Glaubt man den Statistiken, so werden in Deutschland pro Jahr 200 Milliarden Euro vermacht. Das Erbschaftsteueraufkommen aber beträgt gerade einmal vier Milliarden Euro. Das zeigt, dass es sogar über die Bildungsfinanzierung hinaus noch Luft nach oben gäbe. So wäre beispielsweise ein Modell vorstellbar, bei dem der Staat die Erbschaftsteuer deutlich erhöht und im Gegenzug die Einkommensteuer im unteren und mittleren Bereich senkt. Davon würden alle Steuerzahler profitieren - auch die reichen. Und Sozialismus wäre es auch nicht: Ein solches Steuersystem entspräche im Grundsatz dem der USA.

Zu derlei Überlegungen wird sich die Koalition nach dem bisherigen Diskussionsverlauf kaum mehr aufraffen können. Eine einfache und zugleich strikte Lösung aber ist noch möglich: ein hoher Freibetrag für den Ehepartner, der das Vermögen mitgeschaffen hat, und eine weitgehende Steuerfreiheit für Firmenerben, die den Betrieb zehn Jahre lang fortführen. Wer nicht zu einer dieser Gruppen zählt, dem ist eine höhere Steuer zuzumuten. Das gilt besonders für den, der nicht Omas kleines Häuschen, sondern Papas Palast vermacht bekommt.

Besinnen sollte sich insbesondere die CSU. Sie hat in den Erbschaftsteuerverhandlungen der vergangenen 21 Monate das unwürdigste Schauspiel aller drei Koalitionspartner geboten und schwingt sich nun gar zum Anwalt der Villenbesitzer am Starnberger See auf. Dabei lassen sich mit der Erbschaftsteuer keine Wahlen gewinnen - das müsste seit dem 28. September eigentlich niemand so gut wissen wie die CSU.

© SZ vom 03.11.2008/cag - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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