Das Urteil in Den Haag beendet einen lange währenden Streit zwischen der Bundesrepublik und Italien: Privatpersonen dürfen vor ausländischen Gerichten keine Klagen gegen einen anderen Staat erheben. Somit genießt Deutschland Immunität bei Nazi-Kriegsverbrechen.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten Deutschlands geurteilt. Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada in Den Haag vortrug. Italien müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise sicherstellen, dass dies nicht geschehen könne.
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Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Konkret ging es um Klagen in Italien, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in dem Land begangene Taten betrafen und auf Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten. Im Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staats gegen einen anderen Staat erheben dürfen.
Außenminister Guido Westerwelle begrüßte das Urteil. Das Vorgehen der Bundesregierung sei nicht "gegen die Opfer gerichtet" gewesen, erklärte der FDP-Politiker. Vielmehr sei es darum gegangen, Rechtssicherheit herzustellen. "Wir werden nun alle Fragen zur Umsetzung dieses Urteils partnerschaftlich und im Geiste der engen und vertrauensvollen bilateralen Beziehungen mit unseren italienischen Freunden angehen", kündigte Westerwelle an.
Der italienische Kassationsgerichtshof hatte entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentierte, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.
Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.
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(Süddeutsche.de/AFP/dapd/odg/gba)
Bundespräsident Gauck in Israel
Etwas anderes hatte ich kaum erwartet, warum ? Da diese Fragen nicht einfach sind und mit der Moral schon gar nichts zu tun haben. Kriege und Konflickte koennen nur am Ende von Regierungen als beendet erklaert werden. Hier sollte dann von beiden Seiten auch auf die Opfer eingegangen werden. Im Falle Italien ist das ein zweiseitiges Schwert, auch von Italien wurden in den Italienisch besetzten Gebieten Kriegsverbrechen begangen, die bis heute ungesuehnt sind. Hier hatte selbst Italien grosse Angst auf Vorderungen zu stossen die gross sind. Auch wird vergessen, was das am Ende fuer fast alle Staaten Weltweit heissen wuerde, zumal die Staaten, Deutschland Italien, Ungarn Rumaenien und Bulgarien. Die noch heute ohne Friedensvertrag da stehen, die UN hat sich hier noch nicht bewegt, aus bislag unbekannten Gruenden. Sich bis auf den Afghanistan Konflickt seit 1945 in keinen Krieg verwickelt wurden. Moral und Recht sind das eine, Recht bekommen das zweite. Auch zumal Deutschland bis dato fast der einzigste Staat gewesen ist die ueberhaupt Entschaedigungen, verschiedenster Art, seit den 50 ger Jahren bezahlt hatte. Doch auch hier gillt das kann nicht 100 Jahre so weiter gehen.
Wir alle können selbst erkennen, dass es hier lediglich um juristische Spitzfindigkeiten ging. Die Opfer bleiben unerwähnt.
Es kann gar nicht anders geurteilt werden: Italien wurde wie andere Staaten auch , die durch das Deutsche Reich Schaden erlitten haben, entschädigt.Eine Individualklage kann allenfalls vor einem deutschen Gericht eingereicht werden.Aber ein italienisches oder griechisches Gericht kann doch nicht die Bundesrepublik Deutschland zu Schadensersatz verurteilen - das ist doch lächerlich. Ernst kann man die italienische Justiz ohnehin nicht nehmen!
die Opfer hätten unser Mitgefühl verdient und etwas Wohltat durch Geld. Leider sind auch keine Juristen aus der Nazizeit in Deutschland verurteilt worden. Erfahrungsgemäß lohnt es sich nicht, ein politisches Unheil abzuwehren zu versuchen, letztlich siegen die Bösen, sie haben die teureren Anwälte.
Wir können wieder aufatmen! Ein Gewinn für die Staatenimmunität!
Paging