Oberlandesgericht München:Gutachter im NSU-Prozess: Zschäpe voll schuldfähig

NSU-Prozess

Beate Zschäpe ist Hauptangeklagte im Prozess um die Morde und Terroranschläge des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).

(Foto: dpa)

Psychiater Henning Saß hat die Angeklagte im NSU-Prozess beobachtet - mit ihm reden wollte sie nicht. Er sieht die Voraussetzungen für eine Sicherheitsverwahrung gegeben.

Beate Zschäpe, Angeklagte im Prozess um die Morde und Anschläge der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), ist nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters voll schuldfähig. Psychiater Henning Saß bestätigte seine zuvor bereits schriftlich getroffene Einschätzung.

Es lägen keine Voraussetzungen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor, sagte Saß vor dem Oberlandesgericht München. Für den Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage sieht er außerdem die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung Zschäpes gegeben. Zschäpe könne unter bestimmten Voraussetzungen immer noch als gefährlich gelten.

Saß sollte urspünglich bereits im Dezember befragt werden, um die Beweisaufnahme abzuschließen. Zschäpes Verteidiger hatten jedoch mit Anträgen versucht, dies zu verhindern, weshalb die Befragung verschoben werden musste. Saß hat für seine Expertise keine direkten Gespräche mit der Angeklagten führen können. Zschäpe hatte die Zusammenarbeit verweigert.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. Während dieser Zeit sollen die beiden Männer zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Zschäpe ist als Mittäterin angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, gleichberechtigt im NSU-Trio mitgewirkt und die rassistischen Ziele der Gruppe geteilt zu haben.

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