Er handelte sich eine Niederlage nach der anderen ein, ließ sich aber nicht entmutigen und bekam am Ende Recht: Wie ein Krankenkassen-Angestellter Rechtsgeschichte schrieb.
Mit 18 Jahren die Liebe seines Lebens kennenzulernen und diese später zu heiraten, ist an sich kein Grund, um in die Medien zu kommen.
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Keine völlige Gleichstellung, aber eine weitgehende Annäherung: Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft. (© Foto: ddp)
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Bei Wolfgang Duysen ist das anders. Der heute 55-jährige Angestellte einer großen Krankenkasse hat sich nämlich mit 18 in einen Mann verliebt, in Werner, und diesen gleich zweimal geheiratet - im Jahr 1997 auf Hawaii und am 13. August 2001 in einem Standesamt bei Pinneberg, wo er als einer der allerersten Homosexuellen in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft schloss.
Und soeben haben er und der heute 68-jährige Rentner Werner Duysen Rechtsgeschichte geschrieben: Auf sie geht die folgenschwere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur weiteren Aufwertung von "Homo-Ehen" zurück.
Karlsruhe verlangte zwar keine völlige Gleichstellung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, aber eine sehr weitgehende Annäherung. Eine Privilegierung der Ehe sei nur noch zulässig, wenn diese ohne Benachteiligung für andere Lebensformen geschehe. Der Staat werde dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag für Ehe und Familie schon gerecht, wenn er alles unterlässt, was die Ehe beschädigt oder beeinträchtigt. Schäden oder Beeinträchtigungen unterlasse.
So sei es durchaus in Ordnung, wenn es weiterhin "ehebegünstigende" Normen im Steuer-, Unterhalts- und Versorgungsrecht gebe. Im Fall der Auflösung der Ehe durch Trennung oder Tod dürften Verheiratet besser gestellt werden als Menschen, "die in weniger verbindlichen Paarbeziehungen zusammenleben".
Im Übrigen verlangte das Verfassungsgericht eine Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zur Begründung verwies Karlsruhe auf die Realität: Es gebe viele Ehen ohne Kinder, und nicht jede Ehe sei auf Kinder ausgerichtet; es gebe aber mittlerweile mehr als 2000 Kinder in den rund 13.000 Lebenspartnerschaften. Auch bei der Rollenverteilung von Eheleuten und Partner finde man keine typischen Unterschiede mehr.
Gerichtsort war Karlsruhe, weil dort die große VBL sitzt, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie kümmert sich um die Zusatzversorgungen von Millionen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - und von deren Hinterbliebenen. Das galt allerdings nur für Witwen und Witwer. Nicht berücksichtigt waren in der neuen Satzung vom Januar 2002, mit der ein Betriebsrentensystem eingeführt wurde, die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Als daher Wolfgang Duysen seine seit 1977 aufgebaute Rentenanwartschaft feststellen ließ, wurde ihm bei der Berechnung der "Startgutschrift" die für Verheiratete geltende Lohnsteuerklasse III/0 verweigert. Das minderte seine Zusatzrente um monatlich etwa 74 Euro. Zudem beschied ihn die VBL, dass sein Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente habe. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung sehe die VBL-Satzung keine Gleichstellung von Heirat und eingetragener Lebenspartnerschaft vor.
Dagegen klagte Wolfgang Duysen, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Siegfried (Berlin), mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi sowie des Schwulen- und Lesbenverbandes bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Als an diesem Donnerstag der Beschluss veröffentlicht wurde, bedankte sich Duysen fast wie ein gerade gewählter Politiker bei allen, die ihn unterstützt hatten.
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(SZ vom 23.10.2009/cag)
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Es ist verblüffend, dass immer wieder über Vorteile für Verheiratete und geforderte Vorteile für Verpartnerte im Steuer- und Sozialrecht diskutiert wird. Wer von diesen Kritikern denkt eigentlich daran, dass auch in Ehen und Lebenspartnerschaften ohne Kinder Pflichten übernommen werden, die für diese teuer sind oder werden können und den Sozialstaat entlasten?
Bsp: Steuerrecht:
Ehe & Lebenspartnerschaft sind Gemeinschaften des gemeinsamen Erwerbs und Verbrauchs. Wie sagt man so schön: Wenn man heiratet ist die Mark nur noch 50 Pfennig wert, weil in einer Zugewinngemeinschaft der einer zur Hälfte an Einnahmen und Verbrauch des anderen beteiligt ist. Entsprechend wird ein Partner herangezogen, wenn es um den Unterhalt geht und der Staat muss eben im Zweifelsfalle nicht einspringen. Weil alles hälftig getrennt wird, versteuert auch jeder nur die Hälfte des gemeinsamen Gesamteinkommens in Form des Ehegattensplittings. Das ist verfassungsrechtliche geboten (weshalb wg. identischer Pflichten - dies zeigt dieses Urteil - auch die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht geboten ist).
In Sachen Versorgung/Rente verhält es sich entsprechend.
Kinder werden durch weitere Faktoren gesondert berücksichtigt. Zum Beispiel durch Kindergeld und Kinderfreibetrag oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Das muss man aber grundsätzlich separat von den sonstigen Vorteilen von Ehe und Lebenspartnerschaft sehen, weil es hierbei wie gesagt um die Kompensation von übernommenen Pflichten und damit verbundenen Risiken geht.
Ein armer arbeitsloser Lebenspartner wird z.B. kein Hartz IV bekommen, weil sein Lebenspartner seinen Lebensunterhalt bestreiten muss.
Entsprechend muss ein armer verwitwerter Lebenspartner auch kein Hartz IV bekommen, weil er ja aus der Rente seines verstorbenen Lebenspartners profitiert.
Also nicht immer nur an die Vorteile denken, die hier eingefahren werden. Sicherlich gibt es nicht immer Nachteile, aber es besteht im Mindestfall das Risiko hierzu. Zu Lasten der Eheleute/Lebenspartner und zum Vorteil der Allgemeinheit, die ihrerseits diese Risiken abwälzen kann.
Die Hauptargumente für die Homo-Ehe waren doch beispielsweise bei einem Unfall überhaupt als Angehöriger seines Partners zu gelten usw.
In der Diskussion waren finanzielle Vorteile immer ausgeklammert.
Ich sehe keine moralische Grundlage für Ansprüche auf eine Witwen/r-Rente. Das hat nichts mit Schwulenfeindlichkeit zu tun. Der Vorwurf der Abzocke wird hier immer bestehen bleiben. Wäre ich schwul, hätte ich mit der "neuen Errungenschaft" eher Probleme.
Vielleicht ist es in Zukunft der richtige Weg Ansprüche auf Versorgungsleistungen (homo oder nicht) auf das Vorhandensein und die Erziehung von Kindern zu koppeln und nicht an die Ehe.
und da lässt meinen seinen Vorurteilen wieder freien Lauf: modern sein, heisst überhaupt nicht schwul sein.
Gegen Diskrimierung zu sein, ist modern und vor allem gerecht . Wieso werden denn Hetero-Paare ohne Kinder steuerlich und rentenrechtlich besser gestellt, selbst gegenüber Homo-Paaren mit Kindern? Es ist traurig, dass Schwule und Lesben sich noch im 21. Jahrhundert rechtfertigen müssen und gleiche Rechte nur durch Klagen bekommen können.
Die Frage ist, was als nächstes kommt. Die "Homoehe" ist ja nur eine der "anderen Lebensentwürfe", die nicht benachteiligt werden dürfen.
Es gibt die "Vielehe", in Sachsen gibt es ein Pärchen aus Bruder und Schwester, die miteinander mehrere Kinder haben und es in Ordnung finden, und und und...
Alles Dinge, die man dann auch rechtlich nahezu gleich stellen müsste.
Fortpflanzung getan haben, sollen sie auch Rente bekommen. Ihre Nachkommen zahlen ja auch wieder in die Kasse ein. Modern sein, heisst schwul sein. Eine herrliche Welt haben wir hier in Deutschland.
Paging