Die Finck-Affäre belastet die FDP: Auch wenn es seit wenigen Jahren ein Parteispenden-Gesetz mit Hand und Fuß gibt - das Misstrauen der Bürger können Paragraphen nicht zerstreuen.
Von Friedrich Halstenberg wird ein sarkastisch-bissiger Satz über Parteispenden kolportiert: "Wenn rauskommt, wie was reinkommt, dann komm' ich wo rein, wo ich nicht mehr rauskomm'".
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Nach der Finck-Spende steht die FDP in der Kritik. (© Foto: ddp)
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Halstenberg war Experte für das Kassenwesen der Parteien. Er war SPD-Schatzmeister und er hat in den späten siebziger und in den frühen achtziger Jahren den Schuldenberg der Sozialdemokraten abgebaut. Ähnliche Sätze des Unbehagens über das Geld der Parteien, wenn auch nicht ganz so schön gedrechselt, gibt es auch von anderen Größen aus den frühen Jahren der Bundesrepublik.
Eine saubere Angelegenheit, das ergibt sich aus diesem Satz, war das Kassen- und Finanzwesen der Parteien zumindest in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik nicht - und sauber ist es, nach Meinung vieler, die sich jetzt über die Millionenspende an die FDP erregen, noch immer nicht.
"Ich gebe, damit du gibst"
Die Spende riecht, sagen die Kritiker; sie rieche nach "do ut des", nach "Ich gebe, damit du gibst", nach Eine-Hand-wäscht-die-andere - schließlich habe die FDP zusammen mit der CSU dann die Mehrwertsteuersenkung für die Hotels durchgesetzt. Die Spende stammte aus dem Umfeld der Hoteliersfamilie Finck.
Spenden, die einer Partei "erkennbar in Erwartung eines bestimmten Vorteils versprochen werden", sind laut Gesetz verboten. Nicht verboten sind natürlich Spenden, die aus allgemeiner Sympathie für eine bestimmte Politik gemacht werden. Einen Spendenrichter, der das beurteilen und eine Spende untersagen könnte, gibt es aber nicht - obwohl das geltende Parteispendenrecht, verglichen mit früher, schon sehr genau geworden ist.
Jahrzehntelang war die ganze Gesetzeslage dürftig bis unklar. Und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war widersprüchlich und verwirrend, ein jahrzehntelanges Hü und Hott mit sechs sich widersprechenden Entscheidungen. Das Durcheinander fand erst mit einem glasklaren Urteil im Jahr 1992 ein Ende. 1994 wurde ein Gesetz geschrieben, das die Grundsätze des Verfassungsgerichts berücksichtigte.
An der Abfassung war zum Beispiel Helmut Kohl beteiligt, der aber, wie sich dann zeigte, gar nicht daran dachte, sich daran zu halten. Der CDU-Spendenskandal von 1999/2000 war der Höhepunkt einer Geschichte, die bisweilen eher an die Mafia als an Politik erinnert.
Das Unbehagen bleibt
1984 zum Beispiel hatte ein Spendenuntersuchungsausschuss zu Tage gefördert, dass die Schatzmeister von CDU, SPD und FDP bereits in den sechziger Jahren die Praktiken der Schattenfinanzierung kannten und sich für den Fall drohender Steuerfahndungen gegenseitige Hilfe beim jeweiligen Finanzminister zugesagt hatten.
Seit reumütig vorgetragenen Geständnissen ist zwar das Gesetz oft geändert worden. Doch die Reue war vielfach nur der Vorsatz, beim nächsten Mal keine Fingerabdrücke mehr zu hinterlassen.
Im Jahr 2002, nach dem Kohl-Spendenskandal, wurde dann zum ersten Mal ein Gesetz geschrieben, das wirklich Hand und Fuß hat. Es schreibt vor, dass Parteispenden über zehntausend Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht und Spenden über fünfzigtausend Euro beim Bundestagspräsidenten angezeigt und sogleich publiziert werden müssen. Darüber hinaus versucht das Gesetz, alle Schludereien zu unterbinden, die Regeln stärker zu kontrollieren und ihren Bruch härter zu sanktionieren.
Das allgemeine Unbehagen über die Parteifinanzierung ist damit aber offensichtlich nicht beendet worden. Kaum wird eine Großspende öffentlich, werden sinistre Machenschaften vermutet. Aber die Parteien brauchen nun einmal Geld für ihre politische Arbeit. Die Linken fordern, dass nur noch Privatpersonen, nicht aber Unternehmen spenden dürfen. Man kann sich vorstellen, wie leicht das umgangen werden kann.
Abgrundtiefes Misstrauen
Die Grünen fordern, eine Obergrenze bei den Spenden einzuführen. Der frühere SPD-Chef Hans Jochen Vogel hat schon vor zehn Jahren vorgeschlagen, dass Spenden nur noch an eine neutrale Stelle eingezahlt werden dürfen, die sie prüft, dokumentiert und erst dann an die begünstigte Partei weiterleitet.
Ein Gesetzentwurf, den damals der Grünen-Politiker Hartmut Bäumer zusammen mit dem Frankfurter Rechtsprofessor Günter Frankenberg vorgelegt hatte, sah vor, dem Präsidium des Bundestags und dem Bundesrechnungshof jeglichen Zugang zu den Bank- und Kontounterlagen der Parteien zu geben - nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vielleicht sind solche Maßnahmen aufgrund des abgrundtiefen Misstrauens der Bürger notwendig.
Es gibt ein berühmtes Plakat von John Hartfield aus dem Jahr 1930, es heißt "Der Sinn des Hitlergrußes" und zeigt den Diktator mit erhobener und nach hinten geöffneter Hand, in die eine mächtige Figur Geldscheine legt. Der Text dazu lautet: "Millionen stehen hinter mir".
Es war diese historische Erfahrung der heimlichen Unterstützung der NSDAP durch Schwerindustrie und Hochfinanz, die nach dem Krieg sensibel gemacht hat für das Thema Parteifinanzen. Diese Sensibilität hat lange Zeit nicht Eingang in Gesetze gefunden. Das allgemeine Misstrauen ist deshalb auch stärker als das Gesetz von 2002. Womöglich ist einer Partei daher bisweilen mehr gedient, wenn sie eine Spende ablehnt.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 20.01.2010/bica)
Stockender Kita-Ausbau
Man muß nur drohen können. Erstens wissen wir jetzt wie teuer die FDP und CSU ein Gesetz verkaufen.
Zweitens ist die Solarindustrie richtig dämlich. Anstatt Milliardenverluste für das Einspeisen von erneuerbaren Energien hinzunehmen. 1 Million an die FDP und 650.000 an die CSU und die Subventionen laufen weiter.
Matahari1947
... wir haben schon seit Jahrzehnten die Förderung der Parteien nach Stimmanteilen - und zwar durch Steuergelder:
Es gibt vom Staat aktuell 70 Euro-Cent für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme (Zweitstimme) beziehungsweise jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn - warum auch immer - in einem Bundesland eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war.
Für die ersten 4 Millionen Stimmen gibt's sogar 85 Euro-Cent - zur besonderen Förderung der "kleinen" Parteien.
.
Und auch wegen der gegebenen staatlichen Parteienstütze nochmals der Rat/die Bitte, sich das mit dem Handabhacken zu überlegen.
selbst mit den ganzen konsequenzen wäre das akzeptabler , als in einen spendentopf zu spenden von dem sich alle parteien bedienen. was den verteilungsschlüssel angeht den manche vorschreiber hier im sinn haben ( wählerstimmen) muss ich doch den kopf schütteln...auf der einen seite bejammern sie die ungerechten zustände im lande auf der anderen seite wollen sie den habenden ( in dem fall macht und möglichkeiten) das geld hinterherwerfen...wer sonnst könnte sich den mehr spendengelder erkaufen als die , die schon am regieren sind?
Sie sollten sich das nochmals gründlichst durch den Kopf gehen lassen ...... vielleicht am besten und final per so was wie einer handlichen Beretta oder so? // Spaahaaß!
Denn bei Selbstverstümmelung zum Zwecke der Erlangung des Status "Arbeitsunfähig" wird die Stütze gestrichen.
Zudem ist das von Ihnen angestrebt für diejenigen, welche noch den Wehrdienst vor sich haben an sich nicht empfehlenswert:
So macht sich jemand wegen "Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung" nach § 109 StGB strafbar, wenn er durch die Selbstverstümmelung zur Erfüllung der Wehrpflicht ganz (§ 109 Absatz 1 StGB) oder zeitweise bzw. für eine bestimmte Verwendung für die Erfüllung der Wehrpflicht (jeweils § 109 Abs. 2 StGB) untauglich wird.
Auch für die aktuell Dienenden brächte die Umsetzung Ihrer Anregung weitergehende Nachteile mit sich: Für diese ist die Selbst- und Fremdverstümmelung nach § 17 WStG (Wehrstrafgesetz) strafbar.
.
Wie schon geschrieben: Nochmals durch den Kopf gehen lassen.
meine spende würde auch der SPD zu gute kommen?
eher hack ich mir die hand ab und beantrag ALG II
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