Bundesverfassungsgericht:Eilige Entscheidungen

Die Zahl der Asylverfahren ist innerhalb eines Jahres stark angestiegen. Den Richtern macht aber nicht nur die Menge der Klagen zu schaffen. Auch Abschiebungen stellen die Juristen vor neue Herausforderungen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Zahl der Asylverfahren beim Bundesverfassungsgericht ist 2017 auf fast 400 gestiegen und hat sich damit innerhalb eines Jahres mehr als verdreifacht. Wie beim Jahrespresse-Empfang des Gerichts deutlich wurde, ist es aber vor allem der ungeheure Zeitdruck, der den Richtern bei diesen Verfahren zu schaffen macht. Bei Abschiebungen gehe es oft um Stunden - da bleibe kaum ausreichend Zeit, um überhaupt nur den Sachverhalt zu klären, hieß es. So hatten die Richter am Dienstagabend - der Empfang war gerade in vollem Gange - über einen Eilantrag eines Asylbewerbers zu entscheiden, der bereits im Flugzeug saß. Der zuständige Richter hatte mit der Bundespolizei vereinbart, dass der Kläger entweder bei der Zwischenlandung in Tiflis oder nach der Landung in Kabul am Mittwochmorgen wieder nach Deutschland gebracht würde, falls sein Antrag in Karlsruhe Erfolg habe. Die drei Richter der damit befassten Kammer berieten noch in den Abendstunden - erklärten die Abschiebung aber am Ende dann doch für zulässig.

Aus Sicht des Gerichts gehören Abschiebungen nach Afghanistan zu den besonders schwierigen Fällen, auch deshalb, weil die Zustände dort schwer zu überschauen seien. Man warte seit geraumer Zeit auf einen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes und behelfe sich unterdessen mit anderen Quellen, etwa den Berichten von Nichtregierungsorganisationen, die man aber immer auf ihre Zuverlässigkeit prüfen müsse. Im Gericht rechnet man mit einem weiteren Anstieg der Klagen.

© SZ vom 22.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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