Bundestag:Ergebnis "16 zu null"

Bund und Länder haben sich auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Der Ausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

SZ-Grafik; Quelle: Hansestadt Hamburg (Foto: SZ-Grafik)

Der Bundestag hat am Donnerstag das mühsam ausgehandelte Reformpaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gebilligt. Die für die vereinbarten 13 Grundgesetzänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit von mindestens 420 Stimmen wurde von den Abgeordneten der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD klar erreicht. Die Grünen stimmten einigen Grundgesetzänderungen zu, enthielten sich aber beim Gesamtpaket. Die Linken stimmten dagegen. Auch innerhalb der Regierungsparteien gab es Abweichler. Die neue finanzielle Geschäftsgrundlage von Bund, Ländern und Kommunen soll von 2020 an gelten. Die bisherigen Regeln laufen Ende 2019 aus, ebenso wie der Solidarpakt II, der unter anderem teilungsbedingte Sonderlasten ausgleicht. Der im Zuge der Wiedervereinigung eingeführte Solidaritätszuschlag wurde allerdings nicht angetastet.

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