Die Bundesanwaltschaft hat die Freigabe der bislang gesperrten Verfassungsschutz-Akten zum Buback-Attentat beantragt. Das Innenministerium will den Antrag prüfen.
Die Bundesanwaltschaft hat die Herausgabe bislang gesperrter Geheimdienstakten zum RAF-Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback beantragt.
Der Tatort des RAF-Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977. (© Foto: AP)
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Der Antrag sei an das Bundesinnenministerium gestellt worden, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auf Anfrage. Die Ermittler erhoffen sich von den bislang gesperrten Buback-Akten des Verfassungsschutzes weitere Hinweise auf eine mögliche Tatbeteiligung der vor kurzem verhafteten ehemaligen Terroristin Verena Becker an dem Attentat im April 1977.
Die Durchsuchung der Wohnung Beckers habe "eine neue Erkenntnislage" erbracht, hatte die Anwaltschaft Anfang der Woche mitgeteilt. Die Umstände des von RAF-Terroristen in Karlsruhe verübten Attentats auf Buback und zwei Begleiter sind nach wie vor ungeklärt.
Das Bundesinnenministerium lehnte eine Freigabe der Akten bislang ab.
Behördensprecher Steffen Paris sagte, der entsprechende Antrag liege dem Innenministerium "physisch noch nicht vor". Wenn er eintreffe, werde er jedoch sorgfältig geprüft. Auf einen Zeitrahmen wollte sich Paris nicht festlegen.
1982 und 2007 habe die Bundesanwaltschaft bereits Einsicht in die Akten genommen, fuhr Paris fort. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse seien aber wegen der Geheimhaltung nicht gerichtsverwertbar, sagte der Sprecher. Er begründete diesen Sperrvermerk mit der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse, etwa an Aufklärung oder Strafverfolgung, und dem Interesse der Geheimdienste an der Geheimhaltung. Das könnten zum Beispiel eine drohende Gefahr für Bund oder Länder sein oder Nachteile des Geheimdienstes bei der Zusammenarbeit an deren Diensten oder mit Quellen, die nur unter der Garantie der Geheimhaltung Informationen preisgegeben hätten. Die Prüfung sei "keine leichte Aufgabe. Wir nehmen das ernst", sagte Paris.
Die 57-jährige Becker soll an dem Anschlag auf Buback in der Karlsruher Innenstadt beteiligt gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, "wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags" geleistet zu haben.
Die Bild-Zeitung berichtet unter Berufung auf Sicherheitskreise, dass Becker während ihrer Haftzeit den Verfassungschutz mit Informationen zum Buback-Attentat versorgt haben und dafür mehr als 100.000 Mark erhalten haben soll.
Agenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sollen mit Becker, die bis 1989 in Köln eine lebenslange Haftstrafe absaß, fünfmal in einer konspirativen Wohnung in Köln gesprochen haben. Dazu soll die Gefangene eigens aus dem Gefängnis abgeholt worden sein.
Becker, die dem Verfassungsschutz Hinweise zur Festnahme der Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar gegeben haben soll, habe die Agenten offenbar auch über Sprengvorrichtungen der RAF informiert, heißt es in der Zeitung.
Sie soll auch über sogenannte Vollversammlungen der RAF-Kommandoebene berichtet haben, auf denen die Mordopfer festgelegt worden seien. Zudem soll Becker Stefan Wisniewski als den Todesschützen beim Attentat auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback benannt haben.
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(dpa/AFP/woja)
Warum müssen Sie erst prüfen, ob Sie die Akten herausgeben können? Haben Sie etwas zu verbergen?
Sie sagen doch immer, wer nichts zu verbergen hat braucht auch nichts zu befürchten, wenn stattliche Organe auf seine Daten zugreifen. Und dies schließt in ihren bisherigen Ausführungen die Staatsanwaltschaft mit ein, also auch die Bundesanwaltschaft.
Also können Sie die Daten doch ohne Überprüfung sofort vollumfänglich herausrücken, denn Sie haben doch sicher nichts zu verbergen, ODER?
de.wikipedia.org/wiki/Das_RAF-Phantom
etc.: www.gerhard-wisnewski.de/Table/Buch/
Da kann mir doch "Einer", wie z. B. Schäuble, sagen was er will: Eine Behörde hat Dreck am Stecken, wohl nicht zum ersten Mal. Schmidtbauer läßt jetzt (kurz vor dem Ausscheiden aus dem Bundestag) letztmalig (hoffentlich) grüßen!
Tja, da hatten der Verfassungsschutz gemeinsam mit Frau Becker ein schönes Geschichtchen gestrickt, zum beiderseitigen Vorteil, versteht sich. Blöd nur, dass Jahre später die DNA-Analyse erfunden wurde. Und nun passt die vom Verfassungsschutz aufgetischte Geschichte nicht mehr. Schäuble mauert, weil ja jetzt eine drohende Gefahr für Bund oder Länder besteht, heißt es darf nicht heraus kommen, dass seine Dienste ihre Aufgaben nicht ihm vorgeschriebenen Rahmen wahrgenommen haben, um es vorsichtig auszudrücken. Der Blick ins Celler Loch bleibt wohl verwährt.
T'schuldigung mal. Dass in einem demokratisch-friheitlich-grundgeordnetem Staat Akten nicht für jedermann frei zugänglich sind, ... das wäre schon ansich ein Skandal.
Ich wüsste nicht, dass im GG steht, dass Geheimdienste unsere in freier und demokratischer Wahl gewählte Regierung bilden.
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