Die Isental-Autobahn wird gebaut, Stuttgart 21 auch und Castoren werden weiter rollen: Die Planung von Großprojekten hat weniger mit dem Abwägen von Argumenten zu tun, umso mehr aber mit der Durchsetzung von Macht.
Nein, aufgeben kommt für Heiner Müller-Ermann nicht in Frage. Schließlich bleibe noch eine "hauchdünne Chance", sagt er. Vielleicht fehlt ja am Ende schlicht das Geld für den Bau der Autobahn A 94 durchs Isental östlich von München. Oder seine Gegner von der Staatsregierung überlegen es sich doch noch anders, was aber eher unwahrscheinlich ist: 34 Jahre lang haben Müller-Ermann und die Bürgerinitiative dafür gestritten, dass das Bauernland im Isental vom Straßenbau verschont bleibt. Sie haben eine alternative Autobahntrasse ein paar Kilometer weiter südlich vorgeschlagen, die selbst von den Behörden als "eindeutig günstiger" eingestuft wurde - alles vergeblich.
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Im November entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der Bau der A 94 durchs Isental rechtlich zulässig sei. Ob die Trasse sinnvoll ist, ließen sie in ihrem Urteil offen. Für die Bürgerinitiative ist der Kampf damit so gut wie verloren. Die Richter bestätigten einmal mehr Müller-Ermanns Erfahrung: Die Planung von Großprojekten hat weniger mit dem Abwägen von Argumenten zu tun, umso mehr aber mit der Durchsetzung von Macht; Bürger werden von Politik und Verwaltung vor allem als potentielle Störer eingestuft.
Im Lauf der Jahre hat Müller-Ermann reihenweise Aktenordner zum A-94-Projekt zusammengetragen, er kann selbst über schwierige Rechtsfragen aus dem Stegreif referieren. Sein Resümee klingt dennoch so banal wie verbittert: Die Autobahn durchs Isental werde allein aus politischem Starrsinn heraus gebaut, sagt Müller-Ermann. Er befürchtet, dass sich Zorn und Ohnmachtsgefühle der Anwohner in Gewalt entladen werden, wenn irgendwann tatsächlich die Bagger anrücken.
Solche Gemütslagen kann Franz Günter Siebeck bestens nachvollziehen. Der Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt seit fast 40 Jahren die Interessen von Bürgern und Kommunen, wenn es um die Planung von Großprojekten geht: So war Siebeck unter anderem mit der geplanten Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf befasst, mit dem neuen Münchner Flughafen und dem Transrapid. Kaum ein anderer kennt die Genehmigungsverfahren so gut wie Siebeck. Und er kennt auch die Pausengespräche auf den Fluren der Gerichte: Etwa wenn Richter scherzen, es müsse nur ein bisschen mehr "Planungslyrik" her, dann werde die Sache schon zugunsten der Projektträger ausgehen.
Es geht immer zugunsten der Projektträger aus. Siebeck flüchtet sich in Sarkasmus, wenn er über seine Erfolgsbilanz spricht. Gelegentlich befasse er sich mit Zivilrecht, sagt er, da könne man auch mal gewinnen. Oder anders formuliert: Juristisch sind Großprojekte in Deutschland so gut wie nicht zu stoppen, selbst wenn gewichtige Argumente gegen sie sprechen. "Hier können Sie praktisch nur verlieren."
Kürzlich hat sich Siebeck über Andreas Voßkuhle, den Präsidenten des Verfassungsgerichts, geärgert. Der hatte mit Blick auf die Proteste gegen Stuttgart 21 gesagt: Die Verfahren zur Planfeststellung von Großprojekten seien mittlerweile so komplex, dass sie den Bürgern nicht mehr zu vermitteln seien. Siebeck ist hier völlig anderer Meinung: Die Vermittlungsprobleme entstünden nur deshalb, weil Bürger nicht die geringste Chance hätten, Gehör zu finden und eine bessere Lösung durchzusetzen - weder vor Gericht noch bei den Behörden.
Derzeit schlägt sich seine Kanzlei mit der Planung des Großflughafens Berlin-Brandenburg in Schönefeld herum. Für ihn ein typisches Beispiel für ein Großprojekt, das zwar an einem schweren Geburtsfehler leidet, aber dennoch alle planerischen und juristischen Hürden genommen hat. Auf einer Karte zeigt Siebeck, worum es geht: Der neue Flughafen grenzt an dichtbesiedeltes Gebiet. Seit Monaten schon demonstrieren Anlieger, weil sie befürchten, dass sie nach der Eröffnung im Jahr 2012 Opfer des Dauerlärms werden. Auf 80.000 schätzt Siebeck die Zahl der Betroffenen in Schönefeld; am alternativen Standort Sperenberg wären es ihm zufolge gerade mal 2000 gewesen.
Trotzdem hat sich die Politik auf Schönefeld festgelegt, und zwar am 28. Mai 1996 bei einem Dreiergespräch zwischen Berlins Bürgermeister Eberhard Diepgen, Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann und Brandenburgs Ministerpräsidenten Manfred Stolpe. Anwalt Siebeck hat sich das Datum nicht nur deshalb gemerkt, weil sich das Trio mit dem Konsensbeschluss über die Meinung vieler Fachleute hinweggesetzt hatte, die Schönefeld als Standort für völlig ungeeignet hielten.
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Kan diese Ergebnis auch damit zusammenhängen, das Verwaltungsrichter vom Exekutive eingestellt, befördert und der Dienstaufsicht unterworfen sind im Gegensatz zu anderen Staaten in Europa?
Als die Verwaltungsgerichte im Kaiserreich geschaffen wurden hatte die Regierung (justizminister) das Sagen.Ende neunzehnten Jahrhunderts sagte der preußischer Justizminister Gerhard Adolf Leonhardt, dass Richter ruhig unabhängig sein können, solange er über deren Einstellung und Beförderung entscheiden könne (vgl. Hülle, DRiZ 1976, 18 f. sowie die Hinweise in DRiZ 1975, 341 f.). Das ist bis heute im Wesentlichen so geblieben.
Allerdings fand man es damals unlogisch, dem Staat die Dienstaufsicht zu geben, sondern stellte sie frei, wie auch die Rechnungshöfe.
Allerdings war Hitler die Regelung des Kaiserreiches ohne Dienstaufsicht beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege. So waren die Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes von dessen Gründung im Jahre 1875 an von jeder Dienstaufsicht durch die Exekutive frei. Gleiches galt für das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Sie verloren diese Freiheit durch § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlass über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBI I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224). Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus.
Heute wird das von der herrschenden juristischen Meinung deshalb gerechtfertigt, da ja im Grundgesetz die Unabhängigkeit steht: http://home.broadpark.no/%7Ewkeim/files/gewaltentrennung.htm
Ihr Kollege Prantl hat deshalb den Artikel geschrieben: "Die Entfesselung der dritten Gewalt"[vöffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28]): http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
Mei – wer das spannend gewesen, wenn Sie Ihre Aufzählung nicht so wage formuliert, sondern mit prüfbaren Fakten belegt hätten. Natürlich auch einen klitzekleiner Beleg zu den von Ihnen behaupteten Ablehnungen wäre toll gewesen.
So bleibt am Ende auch wieder nur der schwülstige Dunst einer Behauptung. Aber diese Nebulösität ist der allgemeinen Aufgeregtheit offensichtlich wesenseigen. Und natürlich sind ja, so interpretiere ich sie jedenfalls, alle Ideen „der Bürger“ besser, als die von Institutionen erarbeiteten. Auf die Idee, dass die Vorschläge „der Bürger“ nach Prüfung und unter Berücksichtigung aller Entscheidungskriterien, vielleicht doch nur die Zweitbeste sind, kommen Sie offensichtlich nicht. An so etwas Banalem darf man sich, wenn man argumentiert wie Sie, auch gar nicht aufhalten – sonst kommt man nie zu so opulenten Schlussbemerkungen wie von Ihnen formuliert.
Deshalb nur mal so interessehalber – wenn „die Bürger“ sich „die Macht zurückholen“ müssen/wollen, implementiert das, dass „der Bürger“ diese mal hatte. Dann können Sie sicher mal erklären, wann diese segensreiche Zeit den nun war und wie in Zukunft „der Bürger“ seine unendliche und jedem institutionellen Fachwissen turmhoch überlegenen Weisheit zum „Machterwerb/ -erhalt“ und zur Wahrung seiner Interessen besser einsetzt als das Heute der Fall ist.
Sollte diese Alternative stimmig und tragfähig sein, werden sie sicher in allerkürzester Zeit genug Anhänger finden, die dann FÜR etwas und nicht dauernd nur GEGEN ist. Solange aber, wie die Berufsdemonstranten unserer Tage im wesentliche vortragen GEGEN was sie alles sind, wird die Diskussion auf dem derzeitigen Level verharren.
Meinen Sie damit den erforderlichen Ausbau unseres Stromnetzes (um den Windstrom auch in den Süden zu bringen) gegen den die "Umweltschützer" Sturm laufen?
Sowas wir diese Leitungsverweigerer im Werra-Meißner Kreis?
Es gibt in Deutschland Großprojekte, die die Bürger schon lange fordern, aber von der Politik ignoriert werden, weil es keine Lichtdurchfluteten Glas-Stahl-Neubaupaläste sind, die Presse- und Wahlwirksam vermarktet werden könnten. Leider kommen die Alternativplanugen der Bürger überhaupt nicht zu wort, oder werden sofort als unseriös abgetan.
Großpojekte sind die Stellvertreterkriege für die Macht im Staate. Politik und Konzerne gegen den Bürger. Das Planungsrecht wurde extra so verschachtelt und langgezogen, damit der Bürger das Interesse verliert und nicht mehr durchblickt. Das ist wie mit dem Steuerrecht. Da wird auch nichts vereinfacht, da sonst die Reichen steuern zahlen müssten. Und das darf nicht sein.
Es gab Bürgerinitiativen, die Stadtbahnen fordern. Abgelehnt, weil Straßenverkehrlobby das nicht wollte.
Es gab Bürgerinitiativen, die bessere Bahnstrecken wollten. Abgelehnt, weil zu Billig!
Es gab Bürgerinitiativen, die eine bessere Stadtplanung wollten. Abgelehnt, weil sonst der Investor droht.
Es gab Bürgerinitiativen, die eine bessere Stromversorgung vorgeschlagen haben. Abgelehnt, weil ein Engergiekonzern das nicht wollte.
Die Liste liese sich beliebig fortführen. Die Bürger sind nicht gegen Großprojekte, sondern nur gegen Projekt, die nicht den Vorteil der Bürger im Sinn haben, sondern nur den (meist verdeckten) Einzelinteressen dienen sollen.
Es ist schon lange Zeit, das sich die Bürger wieder die Macht zurückholen.
Doch, liebe Politiker. Wir Bürger sind durchaus für Großprojekte zu begeistern, wenn diese unser Leben verbessert und unserer Gemeinschaft dienlich sind.
Wie wäre es mit einem z.B. Großprojekt Schienenausbau Südbayern? Ca. 7 Mrd. Investitionsrückstand sollten doch Anlass genug sein, dieses Großprojekt in Angriff zu nehmen? Nein? Weil da kein Presse- und Wahlwirksames Foto möglich ist, und zu wenig Geld in ein einziges Loch vergraben wird? Sehr schade!
Wie bei der Sendung mit der Maus? Wenn sie es interessieren würde, würden sie sich selbst informieren.
--
Nein.
Wie man es von einem Volksvertreter erwarten darf, der u.a.auch dafür bezahlt wird, uns zu vertreten. Sonst bräuchten wir die nicht.
Wenn jeder dabei sein müßte, um informiert zu werden, bräuchten wir diese Volksvertreter nicht, dann könnte da auch jeder einzelne direkt mitentscheiden.
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