Mehr Mitsprache fürs Volk? Die Bundesregierung zieht andere Konsequenzen aus den Bürgerprotesten um Stuttgart 21. Künftig soll es im Ermessen der Behörden liegen, ob die Bürger ihre Einwände vortragen dürfen.
Der vehemente Protest gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 hat die Forderung nach einer stärkeren Bürgerbeteiligung ausgelöst - die Bundesregierung indes will nun offenkundig die gegenteilige Konsequenz ziehen: Nach einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums soll der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren "fakultativ" sein.
Bild vergrößern
Bürgerproteste gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21. Die Bundesregierung will nun die Beteiigung der Bürger im Planfeststellungsverfahren einschränken. (© dapd)
Anzeige
Das heißt: Es stünde dann im Ermessen der Behörde, ob sie den Bürgern Gelegenheit gibt, ihre Einwände mit Vertretern der Verwaltung zu diskutieren. Der Bund für Umwelt und Naturschutz wertet dies als Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Bürgern, auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert Bedenken.
Das Reformprojekt stellt sich auf den ersten Blick als durchaus sinnvolle Maßnahme zur Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren dar. Die Vorschriften aus sechs Gesetzen zur Eisenbahn, zu den Fern- und den Wasserstraßen, zum Luftverkehr, zur Energiewirtschaft sowie zur Planung von Magnetschwebebahnen sollen vereinheitlicht werden. Für behördliche Stellungnahmen werden zwingende Fristen eingeführt, zugleich wird es Klägern erschwert, eine Planung wegen Formfehlern gerichtlich zu kippen.
Auch beim zentralen Punkt - dem Erörterungstermin - will das Innenministerium glauben machen, es handle sich um eine vergleichsweise unbedeutende Neuerung. Der Behörde werde damit lediglich die Möglichkeit eröffnet, auf den Termin zu verzichten, wenn er "erkennbar seine Befriedungsfunktion nicht erfüllen kann". Dies werde die Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Außerdem: Schon jetzt stellten es die meisten betroffenen Gesetze ins Ermessen der Behörde, eine öffentliche Erörterung anzuberaumen - Fehlentwicklungen hätten sich dabei nicht ergeben.
Zwar ist der Hinweis auf das derzeit geltende Ermessen der Behörden zutreffend. So heißt es etwa im Eisenbahngesetz: "Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten." Ein Blick in die Begründung des Entwurfs - die für die anschließende Verwaltungspraxis maßgeblich sein könnte - lässt allerdings vermuten: Dem Innenministerium ist vor allem daran gelegen, der Verwaltung die mühsame und zeitraubende Auseinandersetzung mit den Bürgern zu ersparen - zumal bei kontroversen Projekten wie Stuttgart 21.
Süffisante Frage
Bei manchen Großvorhaben mit einer großen Zahl von Einwendern, so heißt es dort, sei der Erörterungstermin in der Praxis kaum noch zu steuern und werde zuweilen auch gezielt gestört, etwa durch zahlreiche Befangenheitsanträge. Und weiter: "Ihre Funktion kann die Erörterung auch dann nicht erfüllen, wenn Vorhaben erkennbar aus sachfremden Erwägungen kategorisch abgelehnt werden."
Der Entwurf soll also gezielte Obstruktion ausschließen. Das bringt den Anwaltverein in seiner Stellungnahme zu der süffisanten Frage, wer eigentlich darüber entscheide, welche Einwendungen ernsthaft seien und welche nicht.
DAV-Anwalt Thomas Lüttgau stellt außerdem die politische Klugheit des Entwurfs in Frage. Ein Verzicht auf den Termin mache das Planungsverfahren keineswegs schneller, denn zeitaufwendig sei das frühe Stadium der Planfeststellung und nicht etwa die am Ende des Verfahrens stehende Erörterung. "Unter Beschleunigungsaspekten spielt das keine Rolle", sagte er der Süddeutschen Zeitung.
Auf der anderen Seite sei die befriedende Wirkung nicht zu unterschätzen. Bei komplexen Großvorhaben seien Betroffene oft überfordert, ihre Einwände innerhalb der Sechs-Wochen-Frist zu Papier zu bringen. Ihre Bedenken könnten sie daher häufig erst in der direkten Diskussion mit der Behörde auf den Punkt bringen - womit die Erörterung für Transparenz und Klarheit sorge.
Im Entwurf lässt das Ministerium freilich auch Problembewusstsein erkennen. Im geplanten E-Gouvernement-Gesetz solle beispielsweise vorgeschrieben werden, dass die Behörden die entscheidenden Dokumente auch elektronisch im Internet zugänglich machen. Und die Konsequenz aus Stuttgart 21 müsse sein, die Bürger schon im Vorfeld der konkreten Planung einzubeziehen und nicht erst am Ende eines langen Verfahrens. Wie das geschehen soll - dazu jedoch schweigt der Entwurf.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Thema
- Bürgerbeteiligung RSS
- Stuttgart 21: Schlichtungsspruch Geißler 21 - ein Projekt mit Zukunft 01.12.2010
- Wort des Jahres: Wutbürger Bürger sein dagegen sehr 17.12.2010
- Großprojekte in Deutschland Wenn der Bürger nur stört 17.12.2010
- Stuttgart 21 Erblindeter Demonstrant fordert Reue von Mappus 28.12.2010
- Widerstand gegen Großprojekte Mit der Macht des Sauerkrauts 13.10.2010
- Widerstand gegen Großprojekte Bürgerproteste? Basta! 08.01.2011
- Stadtrat OB stimmt gegen eigene Fraktion 14.03.2011
(SZ vom 08.01.2011/hai)
Stockender Kita-Ausbau
Was kümmert das Geschwätz in den Talkrunden vom letzten Jahr?
Jetzt wird vom Parteienstaat zurückgeschlagen.
Da trifft es sich gut , dass wir bald ene Neue Bundeswehr haben, wo alte Saiten aufgezogen werden können: "Einsatz der Bundeswehr im Inneren statt Volksbegehren!"
Danke, Herr Ex-Innenminister Schäuble, Min. vuz Guttenberg und Frau Kanzlerin!!
Bürgerbeteiligungen gibt es schon lange - auf dem Papier. Sie wurden eigentlich nie so recht ernst genommen und auch kaum in Anspruch genommen.
Seit dem Massenprotest gegen das Großprojekt "Stuttgart 21" ist das anders: Ministerien und nachgeordnete Behörden wie auch staatseigene Konzerne wie die Bahn machen zur Zeit einen gesunden Lernprozess mit, bei dem ihnen beigebracht wird, dass Bürgermeinung und -mitwirkung ernst genommen werden will und nicht mehr als formalistische Pflichtübung abgetan werden darf.
Es geht vor allem darum, den Bürgern schon im Ideenstadium eines Projektes eine Mitwirkungsmöglichkeit über das Ob, Wie und Wann zu geben und nicht erst dann, wenn alles in "trockenen Tüchern" zu sein scheint.
Bürgerbeteiligung war schon immer unbequwm und sie wird künftig noch viel unbequemer sein.
Bund, Länder und Kommunen müssen von nun an ihren Verwaltungsnachwuchs fit machen, den Anforderungen einer umsichtigen Bürgerbeteiligung an bedeutenden Objekten gerecht zu werden - und schwierige Diskussionen zielführend zu moderieren.
und zwar von allen Seiten. Damit sie allerdings vermieden werden kann, wäre es ja wichtig einen Dialog mit den Bürgern zu haben. Sicher wird es immer Menschen geben die aus reiner Opposition gegen etwas sind. Klug wäre aber eine vielleicht andere Dialogführung, die bürgernäher ist.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Die FDJ-Agit-Prop-Sekretärin i. R. treibt die DDR-isierung des Landes gar nicht stiekum und sehr effizient voran. Was kommt als nächstes: Die vergleichsweise harmlose Umbenennung der polizeilichen "Kontaktbereichsbeamten" in "Abschnittsbevollmächtigte" oder gleich ein etwas größerer Wurf: Die 1:1-Übersetzung und Anwendung des magyarischen Mediengesetzes? Oder die Verschmelzung von Bundespolizei und BKA zur Behörde für Staatssicherheit BfS. Sind die Büros in der Normannenstraße schon renoviert? Bin gespannt, wann sie sich die Haare lila färben läßt.
Paging