Bombenanschlag in Düsseldorf:Neuer Zeuge im Wehrhahn-Prozess aufgetaucht

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Bei dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn waren im Juli 2000 zehn Menschen verletzt worden; ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. (Foto: Marcel Kusch/dpa)
  • Nach der Freilassung des Angeklagten im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess hat sich ein neuer Zeuge bei den Behörden gemeldet.
  • Er soll ein früherer Mithäftling des mutmaßlichen rechtsradikalen Bombenlegers sein und behauptet offenbar, dieser habe ihm die Tat in der Untersuchungshaft gestanden.
  • Das Landgericht hatte den mutmaßlichen Bombenleger nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft vor knapp drei Wochen auf freien Fuß gesetzt. Der Prozess geht aber weiter.

Nach der Freilassung des Angeklagten im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess hat sich ein neuer Zeuge bei den Behörden gemeldet. Das sagte eine Gerichtssprecherin. Der Mann behaupte, dass ihm der mutmaßliche rechtsradikale Bombenleger die Tat in der Untersuchungshaft gestanden habe. Am kommenden Freitag soll der ehemalige Mithäftling im Gerichtssaal vernommen werden.

Das Landgericht hatte den 51 Jahre alten Angeklagten vor knapp drei Wochen nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestehe.

Bereits vor mehreren Jahren hatte sich ein anderer Mithäftling im Gefängnis in Castrop-Rauxel gemeldet und berichtet, der Verdächtige habe ihm die Tat gestanden. Er hatte die Ermittlungen damit nach jahrelangem Stillstand erneut ins Rollen gebracht.

Bei dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn waren im Juli 2000 zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen jüdischen Glaubens. Die Staatsanwaltschaft hat den 51-jährigen Verdächtigen wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass angeklagt. Er bestreitet die Tat.

Unterdessen ging das Gericht beim Verhandlungstag am Dienstag der Frage nach, wieso der Angeklagte mehrfach über Inhalte von Zeugenvernehmungen Bescheid wusste, bevor seine Anwälte Akteneinsicht bekamen. Ein ehemaliger Vorgesetzter des Angeklagten bei der Bundeswehr bestritt, nach seiner Vernehmung mit dem Verdächtigen gesprochen zu haben. In einem 2016 abgehörten Telefonat hatte der Angeklagte zur Verwunderung des Vorsitzenden Richters Rainer Drees Formulierungen aus der Vernehmung im gleichen Jahr wiedergegeben.

Eine andere Zeugin hatte ausgesagt, nach ihrer Zeugenvernehmung von Unbekannten misshandelt und verletzt worden zu sein. Die hätten einen "schönen Gruß vom durchgeknallten Psychopathen" ausgerichtet. So habe sie den Angeklagten im Gespräch mit Polizisten zuvor bezeichnet.

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