Betreuungsgeld:Familienfreundlich

Glück für viele Eltern: Das Gesetz zum Betreuungsgeld ist zwar verfassungswidrig. Doch wenn die Zahlungen bewilligt wurden, sollen sie weiterlaufen.

Manuela Schwesig (SPD) hatte es bereits angekündigt, nun hat ihr Familienministerium es auch offiziell rechtlich klargestellt: Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen oder es bewilligt bekommen haben, können weiter damit rechnen. Wie das Ministerium am Freitag mitteilte, informierte es nach einer Rechtsprüfung jetzt die zuständigen obersten Landesbehörden, wie sie mit bestehenden Anträgen verfahren sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 21. Juli das Gesetz aus formalrechtlichen Gründen für verfassungswidrig erklärt: Der Bund sei nicht für diese Gesetzgebung zuständig. Allerdings hatten die Richter keine Übergangsregelung festgelegt. In dem Schreiben an die Behörden betonte die Bundesregierung, dass eine Rückforderung erhaltener Zahlungen ausgeschlossen sei. Familien, die Betreuungsgeld beziehen, bekommen das Geld für die Dauer der Bewilligung weitergezahlt. Das gelte auch für Familien, "deren Antrag bereits bewilligt wurde, aber die Auszahlung erst in der Zukunft liegt".

Auf die Unterstützung verzichten müssen möglicherweise jene Familien, die den Bescheid erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 21. Juli erhalten haben. Hier "entscheidet eine Prüfung des Vertrauensschutzes im Einzelfall, ob Betreuungsgeld noch ausgezahlt werden kann", teilte die Parlamentarische Familienstaatssekretärin Elke Ferner (SPD) den Bundestagsabgeordneten in einem Informationsschreiben mit. Wenn die Behörde den Antrag beispielsweise verschleppt hat oder Eltern falsch beraten hat, könnte ihnen so trotzdem Geld zustehen. Zu Eltern, die vor dem Urteil einen Antrag gestellt haben, der aber noch nicht bewilligt wurde, wird in der Erklärung nichts gesagt.

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