Bericht zur Korruptionsvorbeugung:Transparency fordert schärfere Gesetze gegen Abgeordneten-Bestechung

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"Deutschland muss endlich internationale Konventionen zur Korruptionsbekämpfung verabschieden": Transparency International prangert deutsche Versäumnisse bei der Bestechungsvorbeugung an - und weist darauf hin, dass die Bundesrepublik in manchen Punkten auf einer Stufe mit Staaten wie Syrien stehe. Insgesamt stellt die Organisation der Bundesrepublik aber ein gutes Zeugnis aus.

Barbara Galaktionow

Transparency International bescheinigt Deutschland Nachbesserungsbedarf in Sachen Korruptionsbekämpfung. Vor allem bei der Umsetzung internationaler rechtlicher Standards, der Parteienfinanzierung und der Transparenz von Verträgen zwischen öffentlicher Hand und Konzernen, sogenannten private public partnerships, gibt es demnach deutlichen Nachholbedarf, wie die Antikorruptions-Organisation in ihrem "Nationalen Integritätsbericht Deutschland" zeigt.

"Im Hinblick auf die internationale Glaubwürdigkeit muss Deutschland endlich internationale Konventionen zur Korruptionsbekämpfung verabschieden", sagte Edda Müller, Vorsitzende von Transparency International Deutschland, im Gespräch mit Süddeutsche.de.

Da ist vor allem die UN-Konvention gegen Korruption (Uncac): 140 Länder haben sie bereits ratifiziert. Nur Deutschland und Japan stehen mit weiteren 12 Staaten wie Syrien und Buthan in der Reihe derer, in denen dieser Schritt noch aussteht. Auch das Strafrechtsübereinkommen und das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates hat die Bundesrepublik noch nicht verabschiedet.

Warum? Weil es die Bedingungen dafür nicht erfüllt. Transparency zufolge muss vor allem der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung deutlich verschärft und damit internationalen Standards angeglichen werden. Derzeit seien lediglich Stimmenkauf und -verkauf strafrechtlich verboten, nicht aber "Bestechung, die im Laufe des politischen Entscheidungsprozesses stattfindet", erläuterte Müller. So sei es beispielsweise nicht strafbar, wenn ein Abgeordneter Geld dafür nähme, im Sinne eines Dritten auf die Inhalte eines neuen Gesetzes einzuwirken.

Eine weitere angemahnte Änderung betrifft das Zivilrecht: Hinweisgeber, die auf Misstände bei privaten Arbeitgebern aufmerksam machten, müssten besser geschützt werden, sagte Müller. Im deutschen Arbeitsrecht herrsche ein sehr hoher Anspruch an die Loyalität der Mitarbeiter, die selbst, wenn sie auf Rechtsverstöße innerhalb ihrer Firma aufmerksam machen, gekündigt werden könnten. "Das muss geändert werden", forderte die Transparency-Vorsitzende. Als Beispiel nannte sie den Fall einer Pflegerin, die entlassen wurde, als sie die miserable Pflegequalität an ihrer Arbeitsstätte öffentlich anprangerte.

Geheime Vertragsinhalte

Auch das Parteiensponsoring ist Transparency in seiner heutigen Form ein Dorn im Auge - denn es gibt keinerlei Kontrolle. Im Gegensatz zu direkten Parteispenden muss dieses bislang nämlich nicht öffentlich gemacht werden. "Es gibt keinerlei rechtliche Vorgaben", kritisiert Müller. Transparency fordert deshalb, Parteisponsoring den gleichen Regeln zu unterwerfen wie die Parteispenden. So müssen Parteien Spenden von mehr als 10.000 Euro in ihren Rechenschaftsberichten veröffentlichen. Parteispenden von mehr als 50.000 Euro müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt und in Drucksachen beziehungsweise auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht werden.

Zudem prangert die Antikorruptions-Organisation die Nicht-Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns an. Geheime Verhandlungen und intransparente Verträge zwischen öffentlicher Hand und privaten Konzernen gäben immer wieder Anlass zu Kritik. Wenn die öffentliche Hand, also Politik und Verwaltung, Verträge mit privaten Firmen schließe, entzöge sie sich mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse und Wettbewerbsnachteile oft der Pflicht zur Offenlegung aller Informationen, wie sie das Informationsfreiheitsgesetz vorschreibe. Entscheidende finanzielle Fragen, wie zum Beispiel Zusagen über Gewinnerwartungen, seien so dem Licht der Öffentlichkeit entzogen. Weder Bürger noch Parlamente erhielten hier Einblick.

Als Problem sieht die Organisation auch die Überlastung von Strafverfolgungsbehörden und Justiz, der durch personelle und finanzielle Aufstockung entgegengewirkt werden müsse. "Besorgniserregend" ist laut Pressemitteilung die Entwicklung im Bereich der Medien. Rein rechtlich gesehen stehe Deutschland hier zwar exzellent dar.

Doch wenn Fernsehmoderatoren hochdotierte Nebentätigkeiten, beispielsweise als Redner, bei Wirtschaftsveranstaltungen wahrnähmen, "da muss man sich fragen, ob die Verhaltenskodices hier ausreichen", sagte Müller. Problematisch sei auch, dass Abhängigkeiten wirtschaftlicher Art eine unabhängige Berichterstattung beeinträchtigen könnten, die dadurch entstehe, dass immer mehr Journalisten nicht mehr fest angestellt seien.

Insgesamt fordert Transparency Dutzende Einzelmaßnahmen gegen Korruption in unterschiedlichsten Bereichen: "Für ein solides Integritätssystem gibt es kein einfaches Rezept. Die Komplexität und der hohe Anspruch an eine wirksame Antikorruptionspolitik spiegeln sich in unserem Katalog von 84 Forderungen wider", sagt Müller.

Die Organisation betont allerdings, dass ihre Forderungen "auf hohem Anspruchsniveau" lägen. Denn insgesamt stehe Deutschland in Sachen Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung durchaus gut dar. Elf Bereiche hat Transparency für den Integritätsbericht danach bewertet, wie gut sie personell und finanziell ausgestattet sind, ob sie Antikorruptionsmaßnahmen etabliert haben und inwieweit sie zur allgemeinen Korruptionsbekämpfung in Deutschland beitragen.

Fünf davon liegen der Untersuchung zufolge im obersten Bereich: Legislative, Judikative, Wahlleitung, Bundesrechnungshof und Medien erhalten eine Gesamtpunktzahl von 81 bis 94 von insgesamt hundert möglichen Punkten. Die Pfeiler Exekutive, öffentliche Verwaltung, Strafverfolgung, politische Parteien und Zivilgesellschaft und Wirtschaft erhalten zwischen 70 und 79 Punkten - und liegen damit immerhin noch im oberen Bereich. TI betont, dass sich in der Gesamtbewertung "kein Pfeiler als deutlich lückenhaft oder ineffektiv" herausgestellt habe.

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