Bahn:Jenseits von Rosenau

Alle Verspätungen anzeigen zu müssen ist problematisch.

Von Cornelius Pollmer

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bahn ihre Fahrgäste auch an kleineren Haltepunkten aktiv über Verspätungen informieren muss. Die Logik dahinter ist eine des Prinzips: Fahrgastrechte sind universell, sie sollen in München, Hamburg und Köln genauso gelten wie am Unterwegsbahnhof in Rosenau. Die entsprechende Verordnung der EU macht keinen Unterschied zwischen diesen Orten, deswegen darf ihn auch die Bahn nicht machen. Insofern ist das Urteil der Richter in Leipzig zunächst einmal eine kühle Erinnerung an die Verantwortung der Bahn in der Fläche. Ob dieses Urteil deswegen aber für alle Haltepunkte ein gutes ist, an denen nun Anzeigen oder Lautsprecher nachgerüstet werden müssen, wird sich erst noch erweisen müssen. Die Bahn hat angekündigt, bei zu hohen Umbaukosten im Extremfall Stationen stillzulegen. Härtest möglicher Härtefall: Ein Ort, der bisher keine Verspätungsanzeige hatte, braucht dann keine mehr. Denn wo kein Zug fährt, da gibt es auch keine Verspätung.

Noch interessanter als für Bahnkunden in Rosenau ist das Urteil aber letztlich für Fernbusreisende. Deren Rechte sind zwar in einer anderen Verordnung niedergeschrieben. Doch der Fahrgastverband Pro Bahn argumentiert, dass die nun für die Bahn verbindlich festgelegten Pflichten auf konkurrierende Verkehrsmittel zu übertragen seien. Diese Argumentation ist schlüssig.

© SZ vom 10.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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