Das Bundesverfassungsgericht schleicht sich aus dem Grundrechtsschutz für Flüchtlinge heraus. Es verlässt sich erneut darauf, dass die Politik alles richtig machen wird - und degradiert sich mit dieser Entscheidung selbst.
Das Bundesverfassungsgericht zu Karlsruhe ist ein ruhmreiches Gericht. Es hat die Freiheitsrechte gestärkt, die sozialen Grundrechte entfaltet und die deutsche Politik geprägt. Vor fünfzehn Jahren aber haben die höchsten deutschen Richter einen historischen Fehler gemacht, der an der Ernsthaftigkeit ihres Grundrechtsschutzes zweifeln lässt: Sie haben, gedrängt von der Politik und eine starken öffentlichen Meinung, dem neuen Asylrecht, das nicht Recht ist, den verfassungsrechtlichen Segen gegeben. Dies geschah am 14. Mai 1996, seitdem ist das Asylgrundrecht nur noch nominell ein Grundrecht; in Wahrheit ist es eine Attrappe, ein Grundrecht dritter Klasse, ein Grundrechtlein.
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Flüchtlinge in einem Lager in Griechenland: Weil Deutschland derzeit keine Asylbewerber mehr nach Griechenland schickt, will das Bundesverfassungsgericht kein Urteil zum Asylrecht fällen. (© REUTERS)
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Knapp 15 Jahre später hätten die Richter nun die Chance gehabt, sich zu korrigieren. Sie hätten bekennen können, dass sie damals falsch geurteilt haben, weil sich das höchste Gericht damals hatte anstecken lassen von öffentlicher Hysterie. Die höchsten Richter hätten den Versuch machen können, den am Boden liegenden Grundrechtsschutz für Flüchtlinge wieder aufzurichten. Sie haben den Mut nicht gehabt. Sie haben die Chance vertan.
Sie haben stattdessen das Verfahren für erledigt erklärt. Damit haben sie den Flüchtlingsschutz erledigt - sie haben ihn der deutschen und der europäischen Politik überlassen, obwohl die in den vergangenen 15 Jahren gezeigt haben, wie wenig ihnen am Flüchtlingsschutz gelegen ist. Die Karlsruher Richter tun das nicht, was sie sonst so gern machen: Sie geben der Politik keine Weisungen, keine Empfehlungen, keine Forderungen und keinen Maßstab an die Hand. Sie spielen den Pontius Pilatus.
Die Richter haben sich ein Türchen gesucht, um sich herauszuschleichen aus dem Verfahren und es ohne Urteil zu Ende zu bringen. Sie haben sich dieses Türchen beim Bundesinnenminister bestellt, der hat es gebaut und rot angemalt wie einen Notausgang - durch den sind nun die Richter aus dem Verfahren hinausspaziert.
Das ging so: Der Bundesinnnenminister hat, auf Wunsch des Verfassungsgericht, kurz vor dem anstehenden Karlsruher Urteil per Erlaß die Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland für ein Jahr ausgesetzt - damit war die unmittelbare Gefahr für den Flüchtling, der Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, vorbei.
Die Richter hätten gleichwohl feststellen können und müssen, dass das ganze System, auf dem auch der ministerielle Erlass beruht, mit einem effektiven Schutz der Grund- und Menschenrechte nicht in Einklang zu bringen ist. Aber exakt das wollten sie ja partourt vemeiden. Sie wollten sich den Mund nicht verbrennen. Das Bundesverfassungsgericht überlässt das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Wenn die Karlsruher Richter einmal die Chance hätten, zusammen mit den Kollegen in Straßburg die Menschenrechte zu stärken, dann tun sie es nicht. Es ist bitter: Die Karlsruher sind vor allem dann rührig, wenn sie gegen die Kollegen in Straßburg agieren können; wenn sie aber mit ihnen agieren könnten, dann tun sie es nicht. Karlsruhe degradiert sich selbst. Richterlicher Mut wandert ab nach Straßburg.
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(sueddeutsche.de/mikö)
schauts böse aus. Das BVG muss Vorgaben machen, Recht sprechen - für die Umsetzung sind allein die europäischen Demokraten - wir Bürger - verantwortlich.
Zum Auschwitztag also diese Begleitmusik vom höchsten Verfassungsgericht!
Ich würde mich dafür aussprechen, die Villen dieser Richter für die gefolterten Opfer von Diktaturen, die wir gefördert haben - Tunesien, Ägypten,Russland etc- zu 'requirieren' (ich weiß, ein Wort aus Afghanistan) und unsere Beamte dafür nach dem berüchtigten Frankfurter Flughafen-Verfahren unterzubringen.
Ich habe in Deutschland mit der Behandlung von Flüchtlingen auf staatlicher Ebene fast nur schlechte, auf gesellschaftlicher Ebene eher positive Erfahrungen gemacht. Oft ist D. von der UNHCR schon verwarnt worden.
Aber die Hetze und die Ignoranz über den Hintergrund der Flüchtlinge scheint grenzenlos. Der Mangel an inter-europäischer Solidarität ist Teil des Problems, aber den müssen unsere gewählten Politiker überwinden. Das Denken in Landesgrenzen ist veraltet, Rassismus und Unrecht findet in allen EU-Ländern statt, die südlichen Staaten müssen entlastet werden.
Wenn Sie, Herr Prantl, von Blindheit und Bequemlichkeit des Verfassungsgerichtes in Sachen Asylrecht sprechen, dann darf man nicht darüber hinwegsehen, was das für die Zukunft bedeutet.
Wenn das Gutmenschen-Grundrecht auf Asyl für jeden Verfolgten dieser Welt, sich im Laufe der Zeit allein durch Rechtsprechung an die tatsächlichen Möglichkeiten erstaunlich schnell zugunsten des Staates angepasst hat und erschwert, dass Millionen Wirtschaftsflüchtlinge sich mit dem Wort „Asyl“ ungehindert hierher flüchten können, dann müsste – rechtsstaatlich betrachtet - dennoch das Grundgesetz gelten, da haben Sie recht, Herr Prantl.
Aber auch für Millionen von tatsächlich politisch Verfolgten aus aller Welt, hat Deutschland / Europa einfach keinen Raum. Das Grundgesetz kennt keine kulturellen, wirtschaftlichen und räumlichen Grenzen. Die Welterrettungsidee des Grundgesetzes, was Asylanten betrifft, verträgt sich nicht mit begrenztem Raum, begrenzten Mitteln und kultureller Identität, die man merkwürdigerweise Immigranten fast unbesehen zugesteht. Wenn z. B. in einem Bürgerkrieg Millionen Hutus Jagd auf Millionen Tutsis machen, dann kann Deutschland dennoch nicht als politisches Asylland für alle Tutsis dienen, so unmenschlich das im Einzelfall auch sein mag, auch nicht vorübergehend, weil man einmal Aufgenommene nicht wieder loswird. Was wird z.B., wenn die Verfolger in einem Land oder sogar in mehreren Ländern für Jahrzehnte an der Macht bleiben? Aber auch dann, Sie haben recht, müsste unser Grundgesetz immer noch so wie früher ausgelegt werden, wie viele politisch Verfolgte es auch immer in der Welt geben mag und hier Asyl verlangen.
Es wäre also besser, das Grundgesetz zu ändern als Hoffnungen zu wecken, die nicht erfüllt werden können, es sei denn, Deutschland/Europa schafft sich ab oder wird selbst ein Land der 3. Welt.
Bevor die ersten Städte/Stadtstaaten in demokratischen Abstimmungen aufgrund der Gesetze der Bevölkerungsstatistik „islamisch“ kippen, werden Sie allerdings für jedes Jahr der Karlsruher Blindheit dankbar sein, in welchem sich nicht Millionen von kulturfremden, sprachfremden und (aus)bildungsfernen Asylanten zu den Millionen legalen islamischen Arbeitsmigranten addierten.
klar sein, wie schnell der verfall der demokratischen strukturen innerhalb der brd vonstatten geht.
"Die höchsten Richter hätten den Versuch machen können, den am Boden liegenden Grundrechtsschutz für Flüchtlinge wieder aufzurichten. "
Bei einer Anerkennungsquote von weniger als 2% (2009), eine Zahl, die auch vor 15 Jahren nicht höher war, kann man wohl wirklich davon sprechen, dass etwas im Argen liegt. Allerdings ist das wohl weniger der Grundrechtsschutz auf politisches Asyl. Wen Herr Prantl mit "Flüchtlingen" meint, wäre in diesem Kontext dann wohl noch interessant. Ein Grundrecht, das zu über 98% mißbraucht wird, liegt in der Tat am Boden.
Pikant bei den Zahlen ist übrigens, aber das nur am Rande, dass 2009 die Anerkennungsquote aufgrund politischer Verfolgung nach Art. 16a GG bei türkischen Asylstellern bei eben der Rate von 2% lag und der gewährte Flüchtlingsschutz bei nahezu 10%. Darüber könnte Herr Prantl ja mal etwas schreiben.
In dem Artikel wird scheinbar die "Drittländerregelung" angeprangert, die besagt, dass Deutschland nicht Asyl gewähren muss, wenn der Betroffene aus einem "sicheren" Drittland kommt. Was soll daran falsch sein? Wenn jemand, wie im aktuellen Fall, schon in Griechenland war, dann war er in Sicherheit und hat eigentlich nur wirtschaftliche Gründe nach Deutschland zu kommen. Das aktuelle Asylrecht schützt also unsere ohnehin schon überlasteten Sozialsysteme, was ich persönlich gut finde.
Paging