Asyl:Das Grundrechtlein

Den Artikel 16 a nicht noch verschlimmbessern!

Von Heribert Prantl

Wer über die Verunstaltung des Grundgesetzes reden will, beginnt am besten mit dem Asylgrundrecht. Es hat nach seiner Verkleinerung 1993 die Artikelnummer 16 a erhalten: Aus dem Grundrecht wurde ein geschwätziges Grundrechtlein. Jetzt gibt es Pläne, daran herumzubasteln. Die geplanten Basteleien sind Verschlimmbesserungen. Sie verschärfen nämlich den Flüchtlings-Abweisungsmechanismus.

Weitere geplante Grundgesetz-Änderungen betreffen den föderalistischen Betrieb: Bundesgeld für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen soll vom Bund direkt an die Kommunen durchgereicht werden. Dagegen ist wenig zu sagen. Das föderalistische Gestrüpp muss etwas gelichtet werden.

Fatal aber ist die geplante Verschlimmbesserung des Asylartikels. Sie läuft hinaus auf die Ausschaltung des Rechtsschutzes für bestimmte Flüchtlinge. Bisher ist es so: Die Asylverwaltung wird von der Regierung darauf eingenordet, dass aus bestimmten Staaten kein Flüchtling anerkannt wird. Die Null-Anerkennung dient dann der Politik als Beleg dafür, dass diese Staaten per Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden müssen; so erhält die Praxis gesetzliche Weihe. Künftig soll die Weihe wegfallen: Aus niedrigsten Anerkennungsquoten soll automatisch folgen, dass Flüchtlinge aus diesen Ländern nicht mehr anerkannt werden. Das ist die Härte. Das ist rüde und billig.

© SZ vom 03.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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