Es war eines der ersten Ziele der Ministerin, nun zeichnet sich eine Einigung ab: die Extremismusklausel soll abgeschafft werden. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will Schluss machen mit dem umstrittenen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das Mitarbeiter von Demokratie-Projekten ablegen müssen. Die Erklärung wurde 2011 von der damaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt. Sie wollte verhindern, dass politische Extremisten sich in zivilgesellschaftlichen Initiativen einnisten und staatliches Fördergeld beziehen. Gemeint waren damit in erster Linie Linksextremisten, die sich in Projekte gegen Rechtsextremismus einschleusen könnten.
Eine pauschale Verdächtigung, die die Arbeit solcher Initiativen entwertet, befanden Kritiker. In etlichen Projekten wollten Mitarbeiter die Extremismusklausel nicht unterschreiben. Eine sächsische Initiative klagte mit Erfolg, die Extremismusklausel wurde geändert. Die neue Familienministerin Manuela Schwesig, in deren Ressort Demokratieerziehung fällt, machte kurz nach Amtsantritt deutlich, dass sie das Bekenntnis abschaffen will. Im Bundesinnenministerium, das auch Demokratieprojekte unterstützt, hieß es zunächst, man sehen keinen Grund, das Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung zu kippen.
Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, zwischen den Ministerien aber zeichnet sich eine Einigung ab, in Schwesigs Sinn. "Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass die sogenannte Extremismusklausel abgeschafft wird", sagte ihr Sprecher am Freitag. "Das Familienministerium setzt das in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Inneren um." Aus dem Innenministerium kam kein Widerspruch. "Wir sind in guten Gesprächen und hoffen, dass wir Anfang nächster Woche eine Einigung haben", sagte ein Sprecher.
Wie sie aussehen soll, wird offiziell noch nicht bestätigt. Denkbar wäre aber, dass Mitarbeiter von Demokratieprojekten ihre Verfassungstreue nicht mehr aktiv, also per Unterschrift, bestätigen müssen. Stattdessen könnte dem Antrag auf Fördergeld ein Begleitschreiben beigelegt werden, das nur auf die nötige Verfassungstreue der Mitarbeiter hinweist. Ein solcher Hinweis, der Initiativen sensibilisieren sollte, war vor der Einführung der Extremismusklausel bei Förderprojekten des Innenministeriums üblich.