Zensus 2011:Bußgeldbescheid für eine Tote

Wer für die Volkszählung ausgewäht wird und nicht auf das Schreiben der Statistiker reagiert, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Dumm nur, wenn die Person gar nicht mehr lebt. So wie eine Frau aus dem schwäbischen Wemding.

Der Zensus 2011 war von Anfang an in der Kritik: Datenschützer bangten um die Daten, Steuerzahler um die Steuerzahlungen, die für die Volkszählung, die vor allem eine Volksbefragung ist, draufgehen. Durch Zufall wurden die Teilnehmer an der bundesweiten Umfrage ausgewählt, Mitmachen ist Pflicht. Wer nicht auf die Post von der Zensus-Behörde reagiert, muss ein Bußgeld bezahlen.

So wie eine Frau aus dem schwäbischen Örtchen Wemding. Das Problem nur: Sie ist bereits vor eineinhalb Jahren gestorben. Ihr Sohn erhielt statt ihrer den Bußgeldbescheid der Statistiker - über 300 Euro. "Das ist mir unverständlich", sagte der Sohn, "denn ich habe dem Statistischen Landesamt per Mail und Fax mitgeteilt, dass meine Mutter seit langem tot ist."

Die zuständige Stelle hatte Verständnis für die Teilnahme-Verweigerung der Verstorbenen. Eine Behördensprecherin bedauerte das Versehen. Der Bescheid werde natürlich umgehend zurückgezogen, versicherte sie.

Aktualisierung vom 22.12.2011:

Die Zensusbehörde erfuhr erst aus den Medien, dass die Frau bereits verstorben war. "Wir bekommen unsere Informationen von der Grundsteuerstelle", sagt Anke Schwarz, Zensus-Referentin vom Statistischen Landesamt Bayern. Dort sei noch die Mutter des Mannes geführt, das komme bei Erbangelegenheiten häufiger vor.

Zudem habe der Sohn die Briefe angenommen. Daher sei man davon ausgegangen, dass die Frau noch am Leben sei. Bis das Fax des Sohnes auf Umwegen die richtige Stelle bei den Behörden erreichte, lief die Nachricht bereits im Radio.

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