Unfall:Vater stirbt beim Autounfall: 15-Jähriger Sohn saß am Steuer

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  • Bei einem Verkehrsunfall in der Nähe von Aachen wurde ein 45-Jähriger getötet.
  • Der 15-jährige Sohn, der das Fahrzeug steuerte, erlitt schwere Verletzungen.

Als die Rettungskräfte an der Unfallstelle eintrafen, der Landstraße 228 zwischen den beiden Orten Dremmen und Randerath in Nordrhein-Westfalen, sahen sie einen völlig zertrümmerten Audi. In dem Wrack fanden sie zwei Personen, einen noch sehr jungen Mann und einen Mann mittleren Alters. Dieser starb noch an der Unfallstelle.

Wie sich herausstellte, handelt es sich um einem 45-jährigen Familienvater aus Heinsberg. Die andere Person ist sein 15-jähriger Sohn. Er wurde bei dem Unfall schwer verletzt mit einem Rettungshubschrauber in die Klinik nach Aachen gebracht. Nach Auskunft der Polizei besteht keine Lebensgefahr.

Im Einsatz waren zwei Rettungswagen und ein Notarzt, außerdem die Freiwillige Feuerwehr. Die Landstraße war für mehrere Stunden gesperrt. Wie die Polizei rekonstruiert hat, war es etwa 16.50 Uhr am Donnerstagnachmittag, als der Wagen aus noch unerklärter Ursache von der Straße abkam und frontal gegen einen Baum prallte.

Alles deutet darauf hin, dass der Vater seinem Sohn das Steuer überlassen hat. Warum er das tat - ob er seinem Sohn etwa eine verbotene, private Fahrstunde gab - muss jetzt ermittelt werden. Die Polizei will auch herausfinden, mit welcher Geschwindigkeit das Auto unterwegs war, als der Unfall passierte. Sie sucht außerdem Zeugen, die sich bisher nicht gemeldet haben.

Wer ein Auto steuert, obwohl er keinen Führerschein besitzt, macht sich wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" nach Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) strafbar. Es drohen empfindliche Geldstrafen, bei vorsätzlichem Handeln der Entzug des Wagens und - je nach Schwere der Tat und bei Wiederholung - sogar Gefängnis. Bestraft wird nicht nur der Fahrer, der verbotenerweise ans Steuer setzt, sondern auch derjenige, der ihm das Fahrzeug überlassen hat.

In einer früheren Version schrieben wir: Wer ohne Fahrerlaubnis Auto fahre, mach sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) strafbar. Das stimmt nicht. Der entsprechende Paragraf steht im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

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