Lebenslange Haft für Selbstjustiz
Er wollte den Tod seines Bruders rächen und brachte zwei Menschen um: Das Frankfurter Landgericht hat einen 49-Jährigen wegen tödlicher Selbstjustiz zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte kann somit nach 15 Jahren nicht entlassen werden.
Der Mann hatte im vergangenen Jahr zwei Bekannte vor dem Gerichtsgebäude getötet. Er hatte die Tat vor Gericht gestanden, allerdings von Angst gesprochen. Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung dagegen von einer geplanten Tat mit "Hinrichtungscharakter". Es sei "fast mehr Lynch- als Selbstjustiz" gewesen.
Streit um Autoabstellplätze
Die beiden 45 und 50 Jahre alten Opfer hatten am 24. Januar 2014 mit dem Täter zu einem gemeinsamen Prozesstermin erscheinen sollen. Die beiden Männer standen vor Gericht, weil sie 2007 den Bruder des nun Verurteilten auf einem Parkplatz im Hochtaunuskreis getötet hatten. Eine Auseinandersetzung um die Nutzung gemieteter Autoabstellplätze war in einer Messerstecherei geendet. Vor Gericht wurden die beiden Männer zunächst freigesprochen, da nicht geklärt werden konnte, ob sie in Notwehr gehandelt hatten.
Zahlreiche Schüsse und Messerstiche
Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil, 2014 sollte der Prozess erneut aufgerollt werden. Doch am zweiten Tag der Neuverhandlung eröffnete der Angeklagte vor dem Gerichtsgebäude das Feuer. Er erschoss den einen Mann und verfolgte den zweiten bis in das Gebäude.
Nach den tödlichen Schüssen und Messerstichen floh der Täter zunächst in die Frankfurter Innenstadt. Dort wurde er kurze Zeit später festgenommen. Bei seiner Festnahme kurz nach der Tat soll der Täter gesagt haben, er bekomme in Deutschland kein Recht und habe es daher selbst in die Hand genommen.