Ruby-Prozess:Berlusconi endgültig freigesprochen

  • Auch vom höchsten ordentlichen Gericht Italiens ist Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi vom Vorwurf des Sex mit minderjährigen Prostituierten freigesprochen worden.
  • Das Gericht musste in dritter Instanz in dem Fall entscheiden, nachdem Berlusconi in zweiter Instanz freigesprochen und in erster zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war.

Der italienische Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi ist im Prozess um "Bunga-Bunga-Partys" und Sex mit minderjährigen Prostituierten endgültig freigesprochen worden. Der Oberste Kassationsgerichtshof in Italien bestätigte am Dienstag das Urteil in letzter Instanz.

Italiens höchstes ordentliches Gericht musste in dritter Instanz in dem Fall entscheiden, nachdem Berlusconi in zweiter Instanz freigesprochen und in erster zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Dem dreimaligen Ministerpräsidenten wurden Sex mit minderjährigen Prostituierten bei den "Bunga-Bunga-Partys" in seiner Villa und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mit der damals minderjährigen Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby, soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt haben. Beide bestreiten das jedoch.

Die Anschuldigungen gegen den 78-Jährigen seien "komplett erwiesen", sagte Ankläger Eduardo Scardaccione der Nachrichtenagentur Ansa. Er halte es nicht für glaubwürdig, dass Berlusconi nichts von Rubys Minderjährigkeit gewusst habe. Damit hatten die Richter in zweiter Instanz den Freispruch für den Milliardär begründet.

Mit dem Freispruch bekommen auch Berlusconis Hoffnungen auf ein politisches Comeback neuen Auftrieb, obwohl er bis 2019 keine Ämter übernehmen darf.

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