Sein damaliges Verhalten sei für ihn "unfassbar", ließ Hans-Jürgen S. zum Prozessauftakt über seinen Anwalt verlauten. Der Handwerker ist angeklagt, zwischen 1969 und 1984 fünf Frauen vergewaltigt und getötet zu haben. Erst mit neuen Ermittlungsmethoden kam die Polizei dem Serienmörder auf die Spur.
Er vergewaltigte seine Opfer, tötete sie und entsorgte die Leichen wie Müll - vier seiner fünf Opfer wurden in Straßengräben oder Waldstücken gefunden. Von diesem Mittwoch an muss sich Hans-Jürgen S. nun in Kiel vor Gericht verantworten, mehr als vier Jahrzehnte nach seinem ersten Verbrechen.
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Gleich zu Beginn des Prozesses hat der mittlerweile 65-Jährige die fünf Sexualmorde an jungen Frauen gestanden. "Ich bestätige generell meine bisherigen Einlassungen und kann nur noch einmal wiederholen, dass mein damaliges Verhalten für mich bis heute unfassbar bleibt", zitierte Verteidiger Horst Schumacher aus einer Erklärung seines Mandanten. Er bedaure das unsägliche Leid, das er Familien und Freunden der Opfer zugefügt habe.
Fahndungserfolg dank neuer DNA-Untersuchungsmethoden
Die Staatsanwaltschaft wirft S. vor, zwischen 1969 und 1984 fünf Frauen im Hamburger Raum vergewaltigt und umgebracht zu haben. Erst mehr als 40 Jahre nach der ersten Bluttat waren die Ermittler dem mutmaßlichen Serienmörder durch verbesserte DNA-Untersuchungsmethoden auf die Spur gekommen.
Nach seiner Festnahme Anfang April gestand der Handwerker zunächst den Mord an der Schwesternschülerin Gabriele S. in Henstedt-Ulzburg im Jahr 1984. Schüler hatten die Leiche der 18-Jährigen neun Tage nach ihrem Verschwinden in einer Fichtenschonung nahe Weddelbrook bei Bad Bramstedt entdeckt. Zwar gingen die Ermittler bereits damals von einem Sexualmord aus - doch erst 27 Jahre nach der Tat brachte eine Speichelprobe den entscheidenden Hinweis auf den Mörder.
Während der Untersuchungshaft räumte S. vier weitere Taten ein. Seinen ersten Mord beging er demnach 1969: In Norderstedt fiel ihm die 22-jährige Jutta M. zum Opfer - sie wurde auf offener Straße in unmittelbarer Nähe zu ihrem Elternhaus getötet. Ihre Leiche legte der Täter in einem Vorgarten ab. Im Oktober 1969 fing S. die 16-jährige Renate B. ebenfalls in Norderstedt auf dem Heimweg von einem Tanzlokal ab. Nächstes Opfer wurde im Juli 1970 in Hamburg-Langenhorn die 22-jährige Angela B. Im Jahr 1973 brachte er in Norderstedt die 15-jährige Ilse G. um.
Der Angeklagte wurde bereits 1993 nach der Anzeige einer Prostituierten in Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Staatsanwaltschaft zufolge führte der Beschuldigte über Jahre ein Doppelleben: Von 1969 bis 1971 soll er allein in Norderstedt gelebt haben - später heiratete S. und zog nach Kaltenkirchen.
Über seinen Anwalt hatte er im Sommer verlauten lassen, er empfinde die Zeit von 1969 bis 1984 als "unfassbare Phase seines Lebens". Danach habe er sich immer weiter von seinen Taten distanziert und sei ein anderer Mensch geworden.
Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Ob der Angeklagte aussagen wird, erscheint eher unwahscheinlich: Über seinen Anwalt ließ S. ausrichten, er sehe sich zur Zeit überfordert, sich in der Hauptverhandlungen zu äußern. Ein Urteil könnte am 8. Februar fallen.
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(sueddeutsche.de/dpa/dapd/jobr)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
"Der Angeklagte wurde bereits 1993 nach der Anzeige einer Prostituierten in Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt."
Die deutschen Richter sind aber sehr pro-Vergewaltigung. In Deutschland dürfen Männer anscheinend Frauen terrorisieren und brutalisieren ohne grosse rechtliche Folgen.
Ein ganzes Jahr??? Und das sogar auf Bewährung!!! Was für eine harte Strafe....