Prozess:Zwei Jahre Haft für tödliche Attacke auf Koch

Blumen und ein Foto des getöteten japanischen Kochs liegen vor zwei Jahren am Tatort. Nun wurde ein Urteil gesprochen. (Foto: Friederike Reußner/dpa)
  • Das Landgericht Flensburg hat einen 38-jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der zweite Angeklagte muss eine Geldstrafe zahlen.
  • Die drei Männer waren in Streit geraten, weil die Angeklagten mit dem Essen des Kochs nicht zufrieden waren. Dabei wurde der Koch so stark misshandelt, dass er später im Krankenhaus starb.
  • Die Angeklagten sagten vor Gericht aus, sie hätten in Notwehr gehandelt, der Koch hätte sie zuerst angegriffen.

Gefängnis und Geldstrafe nach Tod eines Kochs

Wegen einer tödlichen Attacke auf einen Sylter Koch hat das Landgericht Flensburg einen 38-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht befand ihn der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Ein weiterer, 51 Jahre alter Angeklagter erhielt wegen versuchter Nötigung eine Geldstrafe von 800 Euro.

Angeklagte wollen in Notwehr gehandelt haben

Anlass für den Angriff im Mai 2013 war laut Staatsanwaltschaft Streit um ein Essen, das der 51-jährige Angeklagten im Imbiss des Kochs bestellt hatte. In einem Brief an seinen Sohn beschwerte er sich über Qualität und Größe der Portion. Am Tag nach dem Kauf des Essens hätten die Angeklagten den Koch in einer Tabledance-Bar in der Westerländer Innenstadt zufällig wiedergetroffen. Dort packten und schlugen die Männer den Koch, er starb im Krankenhaus.

Beide Männer stellten den Koch in vor Gericht verlesenen Schriftstücken als Angreifer dar. Der 38-Jährige räumte in einer von seinem Verteidiger vorgetragenen Erklärung zwar einen Schlag ein, stellte diesen aber als Notwehr dar. Der Prozess hatte schon am 13. März mit einer Entscheidung enden sollen. Das Gericht hatte aber noch Beratungsbedarf.

© Süddeutsche.de/dpa/fued - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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