Prozess:"Zahnarzt des Horrors" verpfuschte offenbar mehr als 100 Eingriffe

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  • Ein niederländischer Zahnarzt soll in seiner Praxis in Frankreich Eingriffe bei mehr als 100 Patienten verpfuscht haben.
  • Gegen den Mann waren in seiner Heimat bereits Disziplinarstrafen verhängt worden.
  • Jetzt muss er sich in Frankreich vor Gericht verantworten.

Weil er Eingriffe bei mehr als 100 Patienten verpfuscht und teils massiven Schaden angerichtet haben soll, muss sich ein Zahnarzt in Frankreich vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Niederländer, der in lokalen Medien als "Zahnarzt des Horrors" bezeichnet wird, begann jetzt in der zentralfranzösischen Stadt Nevers. Angeklagt ist der 51-Jährige wegen Verstümmelung, Körperverletzung, Betrugs und Urkundenfälschung.

Der Zahnarzt hatte sich 2008 in der kleinen Gemeinde Château-Chinon niedergelassen, nachdem er von einem Headhunter angeworben worden war. In der Region herrschte ein dramatischer Ärztemangel, die Ankunft des Niederländers wurde von den Bewohnern als Segen empfunden.

Nach einiger Zeit aber häuften sich die Klagen von Patienten, bei den Abrechnungen des Arztes tauchten zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf. So berichtet eine Patientin, der Mediziner habe ihr die Nerven gesunder Zähne abgetötet, Zähne ohne medizinische Notwendigkeit gezogen und eine zu kleine Krone eingesetzt. Ein Rentner gab an, der Arzt habe ihm eine Zahnwurzel mitsamt "überall hängender Fleischstücke" ausgerissen. Er habe den Niederländer etwa 15 Mal aufgesucht, dieser habe aber 117 Termine in Rechnung gestellt. Anfang 2013 machte sich eine Patientin auf die Suche nach weiteren Opfern - und traf auf etwa 120 Betroffene.

Zahnarzt setzte sich nach Kanada ab

Schon im März 2011 hatte die Zahnärztekammer Anzeige erstattet: Die Frau des Niederländers arbeitete ohne Diplom als Zahntechnikerin. 2013 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Niederländer eingeleitet. Der setzte sich nach Kanada ab. Dort wurde er im September 2014 gefasst und zunächst in die Niederlande ausgeliefert, wo in der Vergangenheit Disziplinarstrafen gegen ihn verhängt worden waren, bevor er nach Frankreich ausgeliefert wurde.

Nach Angaben der Nebenkläger drohen dem Zahnarzt zehn Jahre Haft und 150 000 Euro Geldstrafe. Der Prozess soll bis zum 18. März laufen.

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