Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung:"Kollegah" muss wieder vor Gericht

Beginn Prozess gegen Rapper ´Kollegah"

Dem Rapper "Kollegah" wird vorgeworfen, in einer oberbayerischen Disco einen Mann zusammengeschlagen zu haben.

(Foto: dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Traunstein akzeptiert den Freispruch für Rapper "Kollegah" nicht. Der Prozess soll im Jahr 2015 erneut aufgerollt werden.
  • Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, zwei Menschen in einer Disco zusammengeschlagen zu haben.

Der bekannte Rapper "Kollegah" muss wegen einer Disco-Schlägerei erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft im oberbayerischen Traunstein akzeptiert den Freispruch des Amtsgerichts Laufen für den 30-Jährigen nicht.

Sie legte Berufung gegen das Urteil ein, wie Oberstaatsanwalt Volker Ziegler mitteilte. Damit kommt es im kommenden Jahr vor dem Landgericht Traunstein zu einer Neuauflage des Prozesses.

"Kollegah" wird beschudigt, im Sommer 2013 in einer Disco zwei Männer zusammengeschlagen zu haben. Der Künstler war deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Amtsgericht hatte ihn am Mittwoch allerdings aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Die Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass der Rapper der beiden Männer angegriffen hat, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet. Es könnte auch Notwehr gewesen sein, so das Gericht.

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