Prozess:Kein Kind für einen Toten

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Eine Witwe will sich mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen. Das Oberlandesgericht verbietet das.

Wenn der Ehepartner stirbt, muss der Traum vom gemeinsamen Kind nicht begraben werden. Technisch ist Fortpflanzung über den Tod hinaus längst möglich, wie der Fall einer Israelin zeigt, der vor drei Jahren für Aufsehen sorgte. Die Frau aus Tel Aviv konnte sechs Jahre nach dem Tod des Erzeugers ein Baby zur Welt bringen, weil der zu Lebzeiten eine Samenspende abgegeben hatte. Auch in Deutschland hofft eine 35 Jahre alte Witwe, auf diese Weise ein Kind von ihrem toten Mann bekommen zu können. Allerdings ist die Gesetzeslage hier eine andere, deshalb hat das Oberlandesgericht München die Pläne der Frau vorerst beendet.

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