Urteil in Trier:Kastanienbaum erschlägt Frau - Strafe für Gärtner reduziert

Die umgestürzte Rosskastanie in der Innenstadt von Trier (Foto: dpa)
  • Eine umstürzender Kastanienbaum erschlägt eine Frau. Der zuständige Gärtner wird verurteilt und legte Berufung ein.
  • Nun zeigt ein Richter am Landgericht Trier Nachsicht und reduziert die Geldstrafe um 3300 Euro: "Wir sehen auch andere in der Pflicht."

Weil vor zwei Jahren eine umstürzende Kastanie eine Frau erschlagen und einen 60-Jährigen schwer verletzt hat, ist ein Gärtner in Trier zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Das Landgericht befand den 55-Jährigen in dem Berufungsprozess der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig.

Der Richter reduzierte nun jedoch die vor einem Jahr vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe von 4800 Euro erheblich. Der Verteidiger des Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert.

"Wir sehen auch andere in der Pflicht"

Der Gärtner der Stadt sei für eine etwa 160 Jahre alte und marode Rosskastanie verantwortlich gewesen, die im November 2012 umstürzte und eine 70-jährige Fußgängerin erschlug sowie einem Mann Hüfte und Beine zertrümmerte, entschied das Gericht in Rheinland-Pfalz damals. Der Mitarbeiter des Grünflächenamtes hätte den Unfall vor zwei Jahren verhindern können, wenn er den alten und maroden Baum früher eingehend untersucht und dessen Fällung angeordnet hätte.

"Wir sehen auch andere in der Pflicht", sagte der Vorsitzende Richter vom Landgericht Trier. Er verwies auf unzureichende Personalausstattung im Trierer Grünflächenamt und auf fehlende Aufsicht durch die Vorgesetzten. Dies ändere nichts an der strafrechtlichen Verantwortung des Gärtners, müsse aber beim Strafmaß berücksichtigt werden.

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