Erdrosselt liegt im November 2010 eine Frau im Badezimmer einer Düsseldorfer Wohnung. In erster Instanz wird der Ehemann der 44-Jährigen wegen Totschlags verurteilt - doch der BGH hebt den Beschluss auf. Nun hat der Verteidiger des Beschuldigten einen anderen Täter ins Spiel gebracht: den Labrador des Paares.
Im Fall einer getöteten Frau aus Düsseldorf hat der Anwalt des beschuldigten Ehemannes zu Prozessbeginn mit einer eigenwilligen Theorie zum Tatablauf aufgewartet: Vor dem Landgericht machte der Verteidiger den Hund der 44-Jährigen als Täter aus.
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Es sei bekannt, dass Labradore manchmal versehentlich ihre neugeborenen Welpen erdrücken, erklärte der Anwalt. Davor werde auch in den Aufzucht-Richtlinien gewarnt. Möglicherweise habe der 35 Kilogramm schwere Hund seine hilflose Halterin erstickt.
Ehemann bestreitet Tat
In erster Instanz war in dem Fall der Ehemann der Getöteten zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch aufgehoben. In der Begründung hatte der BGH gerügt, dass das Gericht aus dem Umstand, dass die Frau der Rechtsmedizin zufolge minutenlang gewürgt worden war, auf einen Tötungsvorsatz geschlossen hatte. Bei dem Ehemann war Stunden nach der Tat am 11. November 2010 ein Alkoholpegel von 3,4 Promille gemessen worden. Bei derartiger Trunkenheit habe er nicht unbedingt vorsätzlich gehandelt, befand der BGH.
Der 50-Jährige hatte seine Unschuld beteuert und behauptet, seine ebenfalls betrunkene Ehefrau sei in der Tatnacht im Bad von der Toilette auf den Boden gerutscht. Er habe vergeblich versucht, der korpulenten Frau hochzuhelfen. Schließlich habe er ihr Kopfkissen und Decke gebracht und sei schlafen gegangen. Am nächsten Tag sei sie tot gewesen.
Den Tod will der 50-Jährige erst am Nachmittag gegen 16 Uhr bemerkt haben. Zuvor war er bereits mit dem Hund spazieren gegangen und hatte eine Stunde lang mit seiner Mutter telefoniert.
Hans-Hermann Sangen vom deutschen Labradorclub in Velbert schloss eine Lebensgefahr für Erwachsene durch einen Labrador aus. Allenfalls Säuglinge seien durch die großen Tiere gefährdet. Auch Staatsanwältin Britta Schreiber sieht "keinerlei Anhaltspunkte" für die These des Verteidigers. "Wir haben hier Spuren gefunden, die auf einen typischen Tod durch Erwürgen hindeuten."
Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt.
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(Süddeutsche.de/dpa/jobr/jkz)
Studie zur Beliebtheit der Deutschen
Der mir gehörende kleine Münsterländer -Paul heisst die Canaille -hat schon mehrfach versucht,bei nächtlichen,von mir begleiteten Ausgängen,in der Nachbarschaft wohnende Rentner mit seiner Hundeleine zu erdrosseln!
Soviel zur Harmlosigkeit domestizierter Vierbeiner! :-))
ist sehr höflich formuliert. Mir ging eher etwas in Richtung "schwachsinnig" durch den Kopf, was ja auch nicht nettiquettekonform wäre...
Aliens vielleicht?
selten so gelacht. Tipp von mir: " Man kann sich auch scheiden lassen". Man(n) muß seine Liebste nicht gleich ins Jenseits befördern.
Insofern zwar lobenswert, aber lebensfern. Eine überblähte Lunge wird auch ein auf dem Hals liegender Labrador nicht verursachen können.
Paging