Prozess gegen Ernst August:"Es waren zwei Ohrfeigen"

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Caroline von Monaco tritt vor dem Hildesheimer Landgericht auf. Ihren Mann Ernst August belastet sie mit ihrer Aussage im Körperverletzungsprozess nicht.

"Ich beobachtete, dass mein Mann Josef Brunlehner zwei Ohrfeigen mit der flachen Hand gegeben hat und dazu gesagt hat, eine für die Musik und eine für das Licht", sagt die unauffällig gekleidete Frau. Es ist Caroline von Monaco, die im Hildesheimer Gerichtssaal aussagt. Mit ihren Worten bestätigt sie die Aussage ihres Mannes Ernst August von Hannover.

Caroline von Monaco betrat das Landgericht in Hildesheim durch einen Seiteneingang. Sie sagte für ihren Mann Ernst August von Hannover aus und bestätigte dessen Aussagen. (Foto: Foto: AP)

Die Prinzessin kam freiwillig, um auszusagen, das Gericht hätte sie nicht zwingen können. Zuvor war mehrere Tage lang spekuliert worden, ob sie tatsächlich für ihren Mann aussagen wird, nachdem deutsche und französische Zeitungen Fotos von Ernst August mit einer vermeintlichen Geliebten bei einem Badeurlaub in Thailand veröffentlicht hatten. In Monaco wurde er schon seit Monaten nicht mehr in der Öffentlichkeit gesehen. Nach Medienberichten ist die Ehe in einer Krise.

Der Prinz selbst ist nicht anwesend. Als Angeklagter ist er nur am ersten Verhandlungstag im Juni 2009 aufgetaucht. Dass Ernst August selbst nicht in den Gerichtssaal muss, ist keine Sonderbehandlung: Gegen ihn war nur ein Strafbefehl erlassen worden. Das ist der Fall, wenn eine Tat nicht wirklich schwerwiegend ist, also wenn das Gericht eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe verhängt. Wenn gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt wird, muss sich der Angeklagte lediglich von einem Verteidiger im Gerichtssaal vertreten lassen.

Im Video: Im Prozess gegen ihren Mann, Prinz Ernst August von Hannover, hat Prinzessin Caroline als Zeugin ausgesagt. Weitere Videos finden Sie hier

Aussage für eine mildere Strafe

In dem Fall, der in Hildesheim noch einmal neu verhandelt wird, geht es um eine Geldstrafe in Höhe von 445.000 Euro. Die soll Ernst August an den deutschen Hotelier Josef Brunlehner bezahlen. Brunlehner behauptet, Ernst August habe ihn in einem Streit wegen nächtlicher Ruhestörung im Januar 2010 in Kenia mit einem Gegenstand verletzt.

Caroline von Monaco bestätigt nun hingegen die Aussage ihres Mannes: Er habe den Mann auf der kenianischen Ferieninsel Lamu vor zehn Jahren zwei Mal geohrfeigt. Der Geschlagene habe getaumelt und sei dann zum Boot gerannt, in dem zwei Personen warteten, und sei damit weggefahren. "Mein Mann hat ihm noch ein paar Sachen nachgerufen, die nicht so geeignet sind, um vor einem Gericht zitiert zu werden."

Schlag mit einem Gegenstand - ja oder nein?

Das Landgericht Hannover war davon ausgegangen, dass Ernst August einen Schlaggegenstand benutzte und Brunlehner krankenhausreif geschlagen hatte, und verurteilte ihn 2004 deswegen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Geldstrafe.

Nachdem diese rechtskräftig geworden war, erwirkte er ein Wiederaufnahmeverfahren. Seine Frau Caroline hatte in dem Verfahren im August 2008 seine Darstellung bestätigt. Daraufhin setzte das Gericht den neuen Prozess in Hildesheim an. Einen Termin im Oktober 2009 hat Caroline abgesagt.

Die Prinzessin betrat das Gebäude durch einen Seiteneingang. Fotografen war es verboten, Fotos von der von Paparazzi genervten Caroline im Saal zu machen. Pressevertreter dürfen sich Prinzessin Caroline, die in betont unauffälliger Kleidung vor Gericht erschien, nur bis auf drei Meter nähern. Diese Sicherheitsvorkehrungen hat der monegassische Botschafter in Deutschland mit dem Gericht abgestimmt.

Obwohl sie einen Dolmetscher zur Seite hatte, redete die Prinzessin zunächst auf Deutsch. Später redete sie dann auf Englisch weiter.

© sueddeutsche.de/AFP/dpa/apn/abis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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