Prozess:Anstiftung zum Mord aus Haft heraus: "Satanist von Witten" freigesprochen

Nach 15 Jahren Gefängnis stand ein Mann erneut vor dem Landgericht Bochum. Er soll die Ermordung seiner Exfrau angeordnet haben - das Gericht hat nun ein Urteil gefällt. (Foto: dpa)
  • Der "Satanist von Witten" musste sich wegen versuchter Anstiftung zum Mord vor Gericht verantworten.
  • Das Schwurgericht Bochum hat ihn davon freigesprochen.
  • Der Mann sitzt bereits im Gefängnis, weil er im Sommer 2001 gemeinsam mit seiner Ex-Frau einen Bekannten bei einem Satansritual umgebracht hat.

Wegen versuchter Anstiftung zum Mord musste sich der als "Satanist von Witten" bekannt gewordene Mann erneut vor dem Landgericht Bochum verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, aus dem Gefängnis heraus eine Bekannte zum Mord an seiner Ex-Frau angestiftet zu haben. Das Gericht hat den Angeklagten nun freigesprochen.

Bei Prozessbeginn hatte der 41-Jährige die Schuld vehement von sich gewiesen. "Es gab keinen Mordauftrag. Die Vorwürfe sind Unsinn. Der Staatsanwalt hat in blindem Eifer eine willkürliche Anklageschrift verfasst", sagte er.

Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, weil sich der Vorwurf nicht untermauern ließ. So ließ sich nicht beweisen, dass der Mann eine Brieffreundin aufgefordert haben soll, während eines Ausgangs aus der Psychiatrie seine Ex-Frau zu erschlagen.

Angeklagter verbüßt bereits Strafe wegen Mordes

Die 34-jährige Bekannte hatte sich während der Zeugenbefragung wiederholt in Widersprüche verstrickt. "Ein Tatnachweis kann nicht geführt werden", erklärte die Staatsanwältin deshalb. Der Eindruck, den die Zeugin gemacht habe, sei verheerend, auf ihre Aussage habe man keine Verurteilung stützen können.

Der Angeklagte kann nun auf seine baldige Entlassung hoffen. Weil er im Sommer gemeinsam mit seiner früheren Ehefrau einen Bekannten bei einem Satansritual umgebracht hat, sitzt er im Gefängnis. Das Opfer starb an den Folgen von 66 Messerstichen und Hammerschlägen. Für diesen Mord ist er zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden, seine Ex-Frau zu 13 Jahren. Die ursprünglich verhängte Haftstrafe wäre bereits im Juli 2016 abgelaufen. Einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung standen aber die neuen Mordkomplott-Vorwürfe entgegen.

© SZ.de/dpa/vbol/lkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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