"Maskenmann"-Prozess:Nebenkläger fordern Höchststrafe für Martin N.

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Er soll nie wieder frei kommen: Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kindermörder Martin N. haben fast alle Nebenkläger eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt. "Der Angeklagte wird auch mit 65, 70 oder 80 Jahren noch in der Lage sein, einem Kind den Hals zuzudrücken", sagte der Vater eines getöteten Jungen.

Im Prozess gegen den geständigen Kindermörder Martin N. haben die Nebenkläger eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Fast alle Nebenkläger schlossen sich außerdem der Forderung der Staatsanwaltschaft nach anschließender Sicherungsverwahrung für den sogenannten "Maskenmann" an.

"Der Angeklagte wird auch mit 65, 70 oder 80 Jahren noch in der Lage sein, einem Kind den Hals zuzudrücken", sagte der Vater eines der getöteten Jungen nach Angaben einer Gerichtssprecherin vor dem Landgericht Stade.

Verteidigung will Zustandekommen des Geständnisses klären

Auf Antrag der Verteidigung ließ die Kammer ein Protokoll der Ereignisse in der Nacht vor dem Geständnis von Martin N. verlesen. Während des Verhörs am darauffolgenden Tag hatte er drei Morde und mehrere Missbrauchsfälle zwischen 1992 und 2001 eingeräumt. Im Anschluss beantragten die Verteidiger, erneut die beiden Beamten zu befragen, die beim Geständnis anwesend waren. Damit wollen die Anwälte herausfinden, wie es zu der Aussage kam.

Die Richter werden am kommenden Prozesstag am Mittwoch eine Entscheidung verkünden. Für den Tag ist auch das Plädoyer der Verteidigung vorgesehen. Ob es dazu kommen wird, hängt jetzt davon ab, ob die Kammer deren Antrag auf erneute Beweisaufnahme für begründet hält oder ablehnt.

Der aus Bremen stammende Pädagoge Martin N. soll nachts mit einer schwarzen Sturmhaube getarnt in Häuser, Zeltlager und Ferienheime eingestiegen sein, um sich an kleinen Jungen zu vergehen. Drei von ihnen entführte und tötete er, wie er gestanden hat. Jahrelang suchte die Polizei vergeblich nach dem als "Maskenmann" bekanntgewordenen Serientäter - im vergangenen April konnte Martin N. dann in Hamburg festgenommen werden. Zu den Nebenklägern in dem Prozess zählen die Eltern der getöteten Kinder sowie ein Missbrauchsopfer.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor bereits eine lebenslange Haftstrafe sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt. Ein psychiatrischer Gutachter stufte den Angeklagten als schuldfähig und rückfallgefährdet ein. Ein Urteil wird für Ende Februar erwartet.

© Süddeutsche.de/dpa/aho - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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