Magnus Gäfgen:Mörder des Bankierssohns von Metzler will auf Bewährung freikommen

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  • Der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler hat einen Antrag eingereicht, seine Strafe zur Bewährung auszusetzen.
  • Das Landgericht Frankfurt am Main hatte Magnus Gäfgen 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
  • Der Täter hat seinen Geburtsnamen mittlerweile geändert.

"Er hat mich fragend angeguckt und vielleicht gedacht, es ist ein Spiel oder ein Witz" - mit diesen Worten schilderte der Angeklagte Magnus Gäfgen vor dem Landgericht Frankfurt am Main im April 2003 den Beginn seiner Tat: die Ermordung des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler.

Am 27. September 2002 hatte er den Jungen in seine Wohnung gelockt, ihn dort erstickt und die Leiche in einem See im Wald versteckt. Auf dem Weg zum See, das tote Kind im Kofferraum, war er noch beim Haus der Eltern vorbeigefahren und hatte dort einen Erpresserbrief abgelegt. Die Forderung: eine Million Euro. Er habe sich auf einen Schlag seiner finanziellen Probleme entledigen wollen, erklärte Gäfgen im Prozess. Das Landgericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Jetzt will der Mörder, der seinen Geburtsnamen vor einiger Zeit abgelegt hat, auf Bewährung freikommen. Ein Gerichtssprecher hat bestätigt, dass ein entsprechender Antrag bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel eingegangen ist. Derzeit werde geklärt, wie viele Jahre der inzwischen 42-Jährige mindestens im Gefängnis verbringen müsse. Mit einer Entscheidung sei noch in diesem Jahr zu rechnen.

Der Mordfall hatte international für Schlagzeilen gesorgt, nicht nur wegen der brutalen Tat und der Prominenz der Opferfamilie, sondern auch, weil sich die Polizei deutlich außerhalb ihrer Befugnisse bewegte. Im Verhör hatten die Beamten Gäfgen Folter angedroht, in der Annahme, das Leben des entführten Kindes noch retten zu können.

Nach seiner Verurteilung beschäftigte Gäfgen mehrere Gerichte mit Klagen und Beschwerden. Wegen der angedrohten Folter klagte er auf Schmerzensgeld und Schadensersatz und bekam 3000 Euro zugesprochen.

Seine Haftstrafe verbüßt er in Nordhessen.

© SZ.de/dpa/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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