Magnus Gäfgen:Kindesmörder will Schadensersatz

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Weil er von der Polizei gefoltert worden sei, klagt Magnus Gäfgen, der vor mehr als acht Jahren einen Bankierssohn bei seiner Entführung ermordete, nun auf Schadensersatz: Er fordert 15.000 Euro.

Achteinhalb Jahre nach dem Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler verklagt der verurteilte Täter Magnus Gäfgen das Land Hessen auf Schmerzensgeld. Der Prozess begann am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. Bei der mündlichen Verhandlung war auch Gäfgen anwesend, der Streitwert liegt bei 15.000 Euro.

Von der Gewaltandrohung während des Polizeiverhörs habe er bleibende Schäden davongetragen - jetzt will Magnus Gäfgen 15.000 Euro Schadensersatz. (Foto: dpa)

Der Kindesmörder führt an, dass er durch die Gewaltandrohung während des Polizeiverhörs psychische Schäden davongetragen habe. Nach eigenen Angaben sei er bei der Vernehmung nach seiner Festnahme von der Polizei geschlagen worden. Der Vernehmungsbeamte im Frankfurter Polizeipräsidium habe ihn an den Schultern geschüttelt, geschubst und mit dem Handballen geschlagen, sagte Gäfgen.

Gäfgen sagte, der Vernehmungsbeamte sei allein mit ihm im Raum gewesen. Er sei mit seinem Stuhl dicht an ihn herangerückt und habe gesagt: "Jetzt ist Schluss mit lustig. Sag die Wahrheit, deine Lügen glaubt dir keiner."

Gäfgen wiederholte frühere Schilderungen, wonach ihm der Polizist mit Schmerzen gedroht habe, wie er sie noch nie erlebt habe. Dafür werde eigens ein Spezialist mit dem Hubschrauber eingeflogen. Es sei auch davon die Rede gewesen, ihm eine "Wahrheitsdroge" zu verabreichen. Der Beamte, der in dem Prozess als Zeuge gehört werden soll, sprach Gäfgen zufolge von einem "übergesetzlichen Notstand".

Als Zeugen wurden unter anderen der Vernehmungsbeamte und der damalige Polizeivizepräsident geladen. Der damalige Jurastudent hatte den elfjährigen Jungen am 27. September 2002 entführt und in seiner Wohnung erstickt. Von der Familie forderte er eine Million Euro Lösegeld. Kurz nach der Geldübergabe wurde Gäfgen festgenommen. Die Polizei drohte Gäfgen Gewalt an, weil sie im Glauben war, dass das Kind noch lebe. Gäfgen führte die Beamten daraufhin zur Leiche an einem See.

Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn 2003 zu lebenslanger Haft. Seitdem klagt sich der studierte Jurist durch die Instanzen. Zuletzt war sein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gelandet.

Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Die Große Kammer bezweifelte, dass die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage reagierten. Sie bemängelte, dass die Beamten nur zu geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Das Urteil mit der lebenslangen Haft für Gäfgen wurde aber nicht infrage gestellt.

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