Landgericht Cottbus:Schüler misshandelt - Haftstrafen bei Rockerprozess

  • Ein Schüler wird an seinem Geburtstag in der Nähe von Berlin fast erstochen.
  • Das Landgericht Cottbus glaubt, er sei irrtümlich für ein Mitglied eines befeindeten Rockerklubs gehalten worden.
  • Gegen vier Männer verhängten die Richter nun Haftstrafen zwischen acht und zehn Jahren wegen versuchten Totschlags.
  • Einige der insgesamt acht Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen.

Als ein Schüler Ende 2011 bei Berlin in seinen Geburtstag hineinfeierte, ahnte er nicht, wie brutal der Abend enden würde. Der Angriff auf ihn geschah auf einer Straße in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) - völlig unvermittelt. Tritte gegen den Kopf und mehrere Messerstiche in den Körper, auch ins Gesicht. Nur eine Notoperation konnte den 16-Jährigen retten. Zu den Tätern zählen laut Landgericht Cottbus vier damalige Rocker. Am Freitag verhängten Richter gegen sie Haftstrafen zwischen acht und zehn Jahren wegen versuchten Totschlags.

Gericht glaubt an geplanten Vergeltungsakt

Den Schüler hielten die heute 25 bis 39 Jahre alten Männer irrtümlich für ein Mitglied eines befeindeten Rockerklubs. Die Messerattacke war nach Überzeugung des Gerichts Teil eines geplanten Vergeltungsakts von Rockern des Klubs MC Gremium. Wenige Tage zuvor war in Königs Wusterhausen ein Rocker dieses Klubs nach einer vermeintlichen Beleidigung des Präsidenten der Hells Angels niedergestochen worden. Deshalb sei am Abend des 30. Dezembers 2011 eine größere Rockergruppe zu einer Diskothek in der Stadt gegangen, um Hells-Angels-Rocker anzugreifen, wenn sich eine Gelegenheit bietet.

Dort fanden sie jedoch niemanden vor - wenig später entdeckten die Täter dann den Schüler und gingen auf ihn los. Als der Vorsitzende Richter das Urteil verlas, schüttelten die Angeklagten und einige Anwälte heftig den Kopf und zeigten sich empört. Die Verteidigung hatte teilweise Freispruch verlangt. Einige der insgesamt acht Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen. Ihrer Ansicht nach sind Zeugenaussagen in dem Prozess, die das Gericht in das Urteil einbezogen hat, widersprüchlich.

Nebenklage prüft Revision

In der Verhandlung hatten einige Angeklagte zwar eingeräumt, dass sie an dem Abend mit der Rockergruppe vor der Diskothek waren. Dass sie mit einem Messer auf den 16-Jährigen eingestochen haben sollen, stritten sie aber ab. Den Angeklagten direkt gegenüber saß das Opfer. Der heute 19-Jährige, der Nebenkläger ist, blickte nach unten und umklammerte einen Plastikbecher. Sein Anwalt sagte, dass die Attacke sicher psychische Nachwirkungen haben werde.

Auch die Nebenklage will prüfen, ob sie gegen das Urteil vorgeht. Sie geht genauso wie die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich um einen versuchten Mord handelt und hatte deshalb für jeden Angeklagten jeweils elf Jahre Haft gefordert. Die beantragte Strafmaßhöhe der Staatsanwaltschaft lag zwischen sieben Jahren und neun Monaten und zwölf Jahren. Laut Gericht können die Beteiligten innerhalb einer Woche Revision einlegen. Die Haftbefehle bleiben aufrechterhalten.

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