Gewinnspiel-Streit:Wie ein Kronkorken Freundschaften zerstörte

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Ein Kronkorken aus einer Gewinnaktion der Brauerei Krombacher. (Foto: dpa)

Fünf Freunde verbringen ein Wochenende in Hessen. Einer von ihnen entdeckt in einem Kronkorken den Hauptgewinn eines Gewinnspiels - und behält das Auto. Geht gar nicht, findet eine Mitreisende und verklagt ihn.

Gute Freunde kann niemand trennen, sang Franz Beckenbauer einst. Erfahrungswerte belegen allerdings: Wenn es ums Geld geht, muss dieser Liedzeile häufig widersprochen werden. Bei Freunden aus Schmallenberg im Sauerland war dies nun der Fall: Ihren Streit um einen Kronkorken-Gewinn musste ein Gericht beilegen.

Aber von Anfang an: Fünf Männer und Frauen verbringen ein Wochenende am Edersee in Hessen. Sie teilen die Kosten für die Reise, selbstverständlich auch für das mitgenommene Bier. Sie leeren einige Flaschen - bis einer der Männer ein vielversprechendes Autosymbol auf der Innenseite eines achtlos auf den Tisch geworfenen Kronkorkens entdeckt: der Hauptgewinn bei der Aktion einer Brauerei, einen von 111 Audi A3. Er streicht den Gewinn ein, fährt den Wagen eine Weile, verkauft ihn dann aber.

Eine der Mitreisenden wurmt es, dass ihr Freund erst das Auto, dann das Geld für sich allein behalten hat. Für sie ist der Fall eindeutig: Wenn die Kosten für die Reise geteilt wurden, hätte die Gruppe auch den Gewinn aufteilen müssen. Trotz Freundschaft, trotz gemeinsam verbrachter, lustiger Stunden, können sie sich aber untereinander nicht einigen. Die junge Frau sieht nur einen Weg, der sie zu ihrem Anteil am Gewinn führen kann - und verklagt ihren Freund.

Ein Vergleich reicht der Klägerin nicht

Die Richter am Landgericht Arnsberg versuchen, zwischen den Freunden zu vermitteln, und schlagen vor, den Betrag für das für 17 500 Euro weiterverkaufte Auto einfach durch die Anzahl der Reisenden zu teilen. Etwa 3500 Euro für jeden. Das reichte der Frau aber nicht. Für sie war nicht der Preis des Autos zum Zeitpunkt des Verkaufs maßgeblich, sondern der Wert bei Auslieferung des Neuwagen: 28 680 Euro. Sie klagte also auf 5736 Euro Anteil.

Aber auch der Gewinner war an einem Vergleich - und der womöglich letzten Chance, die Freundschaft zu retten - nicht interessiert. "Es war auch ein Spiel untereinander, weil immer der Zufall mit im Raum stand", argumentiert der Anwalt des Gewinners.

Das Gericht gibt der Klägerin nun recht. Die Frau bekommt zwar nicht ganz den erhofften Anteil von knapp 6000 Euro - aber immerhin spricht die Kammer ihr 4268 Euro zu.

Bleibt die Frage, wie es nach dem Gerichtsstreit um die Freundschaft in der Gruppe steht. Es dürfte einige gemeinsame Wochenenden und viele Kisten Bier benötigen, die Geschichte vergessen zu machen. Falls man der Sache etwas Gutes abgewinnen möchte: Wenigstens mal was los in Schmallenberg, Ortsteil Oberkirchen.

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