Gerichtsurteil in den USA:18 Jahre Gefängnis für Betreiber einer Racheporno-Seite

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  • Weil er intime Fotos seiner Opfer ins Netz gestellt und anschließend Zehntausende Dollar von ihnen erpresst hatte, ist ein 28-Jähriger in den USA zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.
  • Der Mann veröffentlichte auf einer Website peinliche Nacktfotos ohne Wissen der Abgebildeten. Dann bot er den Betroffenen über eine zweite Plattform vermeintliche Hilfe beim Löschen der Bilder an - gegen Geld.

Lange Haftstrafe für Online-Erpresser

Weil er Tausende pornografischer Fotos auf einer sogenannten Racheporno-Website ins Netz gestellt hat, muss ein US-Bürger in Kalifornien 18 Jahre hinter Gitter. Der 28-Jährige war bereits im Februar verurteilt worden, am Freitag verkündete das Gericht in San Diego das Strafmaß. Die Generalstaatsanwältin von Kalifornien, Kamala Harris, erklärte, eine solche Tat sei bisher einzigartig. Der 28-Jährige habe die Opfer durch die "öffentliche Bloßstellung zu einer Ware gemacht". Zumindest die Höhe der Strafe dürfte tatsächlich einzigartig sein.

"Mein Leben geriet in einen Abwärtsstrudel", sagte eines der weiblichen Opfer im Prozess. Sie sei von ihrer Mutter verbannt worden, weil sie Schande über die Familie gebracht habe. Eine weitere Betroffene sagte, ihr falle es schwer, den Website-Betreiber als "menschliches Wesen" zu betrachten. Er habe ihr Leben zerstört.

Wie die New York Times berichtet, haben einige Opfer ihren Job verloren oder wurden von ihrem Partner verlassen

Die Methode des Täters

Der Täter, der im Dezember 2013 festgenommen wurde, hatte zwei Websites betrieben. Auf der einen - ugotposted.com - veröffentlichte er explizite Fotos von Männern und Frauen, die deren frühere Partner bereitstellten. Name, Wohnort, Alter und ein Link zu den Facebook-Profilen der Betroffenen wurden mit angegeben. Auf einer zweiten Website ermöglichte er den Opfern, ihre Fotos von der ersten Website löschen zu lassen. Dafür mussten sie ihm 350 Dollar (320 Euro) zahlen.

Das Phänomen der "Rache-Pornos" beschäftigt Ermittler schon seit Jahren. Dabei stellen Nutzer Intimfotos ihrer Ex-Partner ins Netz, um sich an ihnen für ihre Trennung zu rächen. Im Dezember vergangenen Jahres wurde ein Kalifornier zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er auf Facebook Nacktbilder seiner Exfreundin verbreitet hatte.

Die rechtliche Lage in Deutschland

In Deutschland kann man als Opfer von sexuellem Cybermobbing eine einstweilige Verfügung erwirken, was aber bis zu zehn Tage dauern kann. Darüberhinaus sieht das deutsche Recht in einem Racheporno eine schwere "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuches. Diese Straftat kann eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Außerdem steht dem Opfer ein Schmerzensgeld zu.

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