Zwölf Jahre ist es her, dass ihr vermeintlicher Peiniger ins Gefängnis geschickt wurde. Jetzt hat das Landgericht Darmstadt das Urteil im Fall der ehemaligen Lehrerin Heidi K. gesprochen: Die 48-Jährige muss wegen Freiheitsberaubung für fünfeinhalb Jahre in Haft.
Im Jahr 2001 hatte Heidi K. behauptet, ihr Kollege Horst A. habe sie im Biologie-Vorbereitungsraum ihrer gemeinsamen Schule im hessischen Reichelsheim vergewaltigt. Das Landgericht Darmstadt sah keinen Grund, der Lehrerin nicht zu glauben. Der Beschuldigte stritt die Tat bis zum Schluss ab.
Horst A. saß seine fünfjährige Haftstrafe ab. Nach seiner Entlassung kämpfte er jahrelang um seine Rehabilitation: Im Jahr 2011 wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen - die Behauptungen von Heidi K. seien "von vorn bis hinten" erlogen gewesen, hieß es damals in der Urteilsverkündung. 2012 verstarb er an Herzversagen.
Die Staatsanwaltschaft bezichtigte Heidi K. in dem Verfahren der Vortäuschung falscher Tatsachen. Sie hätte es auf den Posten des Biologielehrers abgesehen gehabt und ihn deshalb der Vergewaltigung beschuldigt. "Wir gehen davon aus, dass die ganze Geschichte frei erfunden ist", sagte die zuständige Staatsanwältin.
Heidi K. hatte an ihren Vorwürfen festgehalten. Den Tathergang habe sie noch "sehr präsent im Gedächtnis", sagte das vermeintliche Opfer aus. Dieses Mal glaubte ihr das Gericht nicht.