Falsches DNA-Material führt die Polizei offenbar häufiger in die Irre als bislang bekannt - nicht nur beim Fall des "Phantoms von Heilbronn".
Die als "Phantom von Heilbronn" in die Kriminalgeschichte eingegangene Polizeipanne ist offenbar kein Einzelfall. In der DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts (BKA) soll es mindestens sieben weitere Fälle geben, in denen die genetischen Spuren vermeintlicher Verbrecher in Wirklichkeit von Polizisten stammen. Die Dunkelziffer liegt vermutlich weit höher. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf einen internen Bericht des BKA.
Mord an Polizistin in Heilbronn: Wegen kontaminierter Wattestäbchen führte die Spurensuche der Polizei am Tatort in die Irre. (© Foto: dpa)
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Dem Magazin zufolge überprüften Spezialisten in Bund und Ländern in den vergangenen Monaten insgesamt 74 sogenannte Spur-Spur-Serien. In diesen Fällen konnten zwar mehrfach übereinstimmende DNA-Spuren sichergestellt, aber keinem Täter zugeordnet werden.
Weitere Prüfungen ergaben, dass in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Hessen Kriminaltechniker und keine Kriminellen ihre DNA auf den untersuchten Gegenständen hinterlassen hatten.
Dass sich Verunreinigungen von Asservaten und Spuren durch Mitarbeiter "trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nie gänzlich ausschließen lassen", habe sich "eindeutig bestätigt", schrieben die BKA-Experten dem Bericht zufolge.
Irreführende DNA-Spuren
Zudem geht das BKA offenbar von einem darüber hinausgehenden "Dunkelfeld von Mitarbeiterkontaminationen" aus - denn bei den überprüften DNA-Serien soll es sich nur um einen kleinen Teil der in der BKA-Datenbank gespeicherten Fälle handeln.
Nach dem Mord an einer 22 Jahre alten Polizistin im April 2007 in Heilbronn hatten die Ermittler in einem der größten Polizeieinsätze in der deutschen Geschichte anhand von DNA-Spuren am Tatort nach einer Serientäterin gesucht, die es gar nicht gab.
Denn nach zwei Jahren Ermittlungsarbeit mit 30 Mann und der Überprüfung von 3700 Spuren stellte sich heraus, dass das DNA-Material, das an 40 verschiedenen Tatorten gefunden worden war, von einer Frau stammte, die die zur Spurensicherung eingesetzten Wattestäbchen der Polizei verpackt hatte.
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(sueddeutsche.de/gal)
Es wird interessant sein zu erfahren, wie viele Unschuldige, die ihre Unschuld immer wieder beteuerten, aber wegen des DNA-Beweises verurteilt wurden, in den Gefängnissen sitzen.
Es muss ja nicht immer die DNA eines Polizisten sein. Beispielsweise kann eine achtlos weggeworfene Kippe von einem Täter sein, oder von jemand anderem der vorher dort spazieren ging, ohne mit der Tat etwas zu tun zu haben. Jeder hinterlässt praktisch immer DNA-Spuren (Haare, Hautpartikel, etc.). Wenn man die dummerweise dort verloren hat, wo kurz darauf ein Tatort ist, dann kann man ganz schön in der Klemme sitzen.
Und bis heute gilt ja eigentlich die Unschuldsvermutung. Wenn es aber - durch DNA-Spuren - "Beweise" gibt, so kommt man schnell in die Lage, dass man vor Gericht seine Unschuld beweisen muss und nicht mehr der Staatsanwalt die Schuld (denn da hat er ja den DNA-"Beweis").
M.E. eine gefährliche Tendenz!