Fall Madeleine:Stiefvater gesteht Tötung

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In einem Schrebergarten wurde die einbetonierte Leiche der 22-jährigen Madeleine entdeckt. Jetzt hat ihr Stiefvater zugegeben, die Frau getötet zu haben. Eine Absicht stritt er jedoch ab.

  • Im Mordprozess gegen den Stiefvater von Madeleine hat der Angeklagte die Tötung der 22-jährigen gestanden. Eine Tötungsabsicht stritt er jedoch ab.
  • Der Österreicher hatte seine Stieftochter acht Jahre lang sexuell missbraucht und auch ein Kind mit ihr gezeugt. Als Madeleine sich von der Familie lossagte, ermordete er sie.

Geständnis im Fall Madeleine

Im Prozess um den Tod der 22-jährigen Madeleine hat ihr Stiefvater gestanden, sie mit einem Flaschenwurf getötet zu haben. Dies sei aber keine Absicht gewesen, ließ der wegen Mordes angeklagte 47-Jährige vor Gericht erklären. Selbst sprechen wollte der Österreicher nicht, stattdessen verlas sein Anwalt eine seitenlange Erklärung.

Darin hieß es, der Angeklagte habe in einem plötzlichen Wutanfall eine volle Wodkaflasche geworfen und Madeleine ungewollt mit voller Wucht am Kopf getroffen. Daraufhin sei ihm sofort klar gewesen, dass er seine Stieftochter getötet habe. Auch den sexuellen Missbrauch von Madeleine räumte der Mann ein.

"Er wird täglich mit den schrecklichen Bildern konfrontiert", hieß es in der Erklärung. Der Mandant bedauere sehr, was passiert sei und wünsche sich, die Zeit zurückdrehen zu können. Die Tat selbst sei die Folge einer dramatischen Eskalation gewesen.

Detaillierte Angaben zur Tötung

Mithilfe seines Sohnes habe er Madeleine, die aus der Wohnung der Familie geflohen war, aufgespürt und am 11. Februar 2014 in den Schrebergarten gefahren. Eigentlich habe er nur eine Aussprache geplant. Seine Stieftochter habe jedoch plötzlich angefangen zu schreien und ihn mit einer Bierflasche angegriffen. Um sie ruhig zu stellen, habe er die 22-jährige mit Lautsprecherkabeln gefesselt und mit einem Geschirrtuch geknebelt. Trotzdem habe sie sich weiter gewehrt und geschrien. Außerdem habe sie mit einer Anzeige wegen Entführung gedroht. In der Erklärung hieß es dazu: "Der Angeklagte geriet in immer größere Panik. Die Situation ist ihm über den Kopf gewachsen." Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, das Loch, in dem die einbetonierte Leiche von Madeleine eine Woche nach ihrem Verschwinden entdeckt wurde, habe er schon viel früher gegraben, weil er den Boden austauschen wollte. Den Fertigbeton habe er gekauft, um eine Bodenplatte zu gießen, auf der später Kaninchenställe gebaut werden sollten.

Sein ebenfalls angeklagter Sohn sei bei der Tat dabei gewesen, dann aber nach Hause geschickt worden. Neben der Tötung gestand Günther O. auch, seine Stieftochter sexuell missbraucht zu haben. Auch das Kind der 22-Jährigen sei von ihm. Die junge Frau hatte ihren Stiefvater angezeigt und auf Unterhalt verklagt.

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