Prozess in Berlin:Berliner U-Bahn-Treter muss fast drei Jahre in Haft

Lesezeit: 1 min

Der Angeklagte Svetoslav S. im Berliner Landgericht. (Foto: dpa)
  • Der Berliner U-Bahn-Treter Svetoslav S. ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.
  • Gutachter hatten den Täter als vermindert schuldfähig eingestuft. Bei ihm soll eine krankhafte seelische Störung vorliegen.

Eine junge Frau in schwarzer Kapuzenjacke steigt die Treppe zum Gleis eines Neuköllner U-Bahnhofs hinab. Von hinten eilt ein Mann heran und tritt der Frau mit Wucht zwischen die Schulterblätter. Die Frau stürzt die Stufen hinab, bricht sich einen Arm und erleidet eine Platzwunde am Kopf. Der Mann und seine drei Begleiter entfernen sich vom Tatort. Die zu Fahndungszwecken veröffentlichten Bilder von dem Angriff machten den Fall vom Oktober 2016 bundesweit bekannt. Nun ist der Täter, der 28-jährige Svetoslav S., vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden.

S. sei der gefährlichen Körperverletzung sowie in einem getrennten Fall der exhibtionistischen Handlung schuldig, erklärte der Richter. Der Angeklagte hatte die Tat zum Auftakt des Prozesses eingeräumt. Er entschuldigte sich bei seinem Opfer. "Ich weiß nicht, wie so etwas passiert ist", sagte er. Die Studentin hatte ausgesagt, sie habe monatelang unter dem Geschehen gelitten. In der ersten Zeit habe sie den Kontakt zur Außenwelt gemieden.

Ein "heimtückischer Angriff"

Gutachter hatten S. als vermindert schuldfähig eingestuft, wegen des Missbrauchs von Alkohol und Drogen und einer hirnorganischen Störung, die durch einen Autounfall verursacht wurde. Dennoch beschrieb die Staatsanwaltschaft die Tat als einen "heimtückischen Angriff". Mit der Tat gehe "ganz stark eine Einschränkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung einher". Die Staatsanwaltschaft hatte ein höheres Strafmaß gefordert: drei Jahre und neun Monate Haft. Die Verteidigung wiederum hatte auf eine "milde Strafe plädiert, die noch im Bereich der Bewährung liegen sollte".

Im Prozess hatte der Angeklagte erklären lassen, er habe in der Tatnacht zum 27. Oktober neben Bier und Wodka auch Haschisch, Chrystal Meth und Kokain konsumiert. "Im Laufe des Abends hat mich mein älterer Bruder provoziert", sagte S. über einen seiner Begleiter. Da er zudem Streit mit seiner Frau gehabt habe, sei er frustriert gewesen. An den Angriff habe er keine Erinnerung, erklärte S. - erst Mutter und Schwester hätten ihm das Video gezeigt. "Ich fand das, was ich gesehen habe, selbst grauenhaft."

© SZ.de/AFP/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Landgericht Berlin
:"Ich fand das, was ich gesehen habe, selbst grauenhaft"

Vor Gericht gesteht der U-Bahn-Treter von Berlin seine Tat. Sie sei ihm aber erst durch das Video bewusst geworden. Jetzt wird geprüft: Ist der 28-Jährige voll schuldfähig?

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: