Duisburg:Staatsanwaltschaft holt neues Gutachten zum Loveparade-Unglück ein

  • Die Staatsanwaltschaft will ein weiteres Gutachten zum Loveparade-Unglück in Duisburg anfertigen lassen.
  • Ein früheres Gutachten war vom Duisburger Landgericht wegen schwerwiegender Mängel als "nicht verwertbar" eingestuft worden, die Anklage wurde nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
  • Bei dem Unglück am 24. Juli 2010 waren 21 Menschen im Gedränge gestorben, Hunderte wurden verletzt.

Im festgefahrenen Loveparade-Verfahren will die Staatsanwaltschaft ein weiteres Gutachten einholen. "Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden kann", teilt die Staatsanwaltschaft Duisburg mit. Gespräche mit möglichen Gutachtern seien abgeschlossen. Die Beteiligten des Verfahrens könnten derzeit Stellung nehmen.

Bei dem Techno-Festival in Duisburg vor sechs Jahren waren 21 Menschen ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und der Veranstaltungsfirma Lopavent erhoben. Das Duisburger Landgericht hatten diese Anklage Anfang April jedoch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Richter störten sich vor allem am Gutachten eines britischen Experten, dem zentralen Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Das Gericht lastet dem Gutachter Fehler an und geht außerdem davon aus, dass er in einem Prozess wegen Befangenheit abgelehnt werden müsste.

Duisburg
:Die Loveparade-Ermittlungen - sechs Jahre Totalversagen

Es war nicht einfach Pech, dass in Duisburg 21 Menschen gestorben sind. Doch die Angst vor einem Prozess, der ohne Urteil bleibt, war nun größer als die Pflicht gegenüber den Hinterbliebenen.

Kommentar von Bernd Dörries

Die Staatsanwaltschaft bemüht sich noch auf einem anderen Weg um das Verfahren und hat gegen die Abweisung der Anklage beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt.

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