Duisburg:Ministerpräsidentin Kraft begrüßt Loveparade-Strafverfahren

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  • Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat nach Beschwerden von Staatsanwaltschaft und Opferanwälten entschieden, dass die Loveparade-Katastrophe nun doch verhandelt werden muss.
  • Ministerpräsidentin Hannelore Kraft begrüßt die Entscheidung und nennt die vorangegangene Ablehnung eine "schwere Belastung für die Angehörigen und Familien der Opfer".

Der Prozess um die Katastrophe auf der Loveparade in Duisburg, wo am 24. Juli 2010 21 Menschen bei einer Massenpanik ums Leben kamen, muss vor dem Landgericht in Duisburg verhandelt werden. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht nach Beschwerden von Staatsanwaltschaft und Opferanwälten entschieden.

Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft äußerte sich erleichtert darüber. "Die ursprüngliche Ablehnung eines gerichtlichen Strafverfahrens war eine schwere Belastung für die Angehörigen und Familien der Opfer", sagte sie in einer persönlichen Stellungnahme. Es sei auch für das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden eine wichtige Nachricht, dass die Frage der Schuld nun doch von einem Gericht aufgearbeitet werde.

Das Landgericht hatte im April 2016 die Anklagen gegen zehn Beschuldigte der Stadt Duisburg und des damaligen Veranstalters zurückgewiesen. Die zuständigen Richter hatten damals keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen.

Dem widersprach jetzt das Oberlandesgericht. Es sei "hinreichend wahrscheinlich", dass die "den Angeklagten vorgeworfenen Taten mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln" nachweisbar seien. Nach den Ermittlungen dränge sich der Verdacht auf, dass die "unzureichende Dimensionierung des Ein- und Ausgangssystems und die mangelnde Durchflusskapazität planerisch angelegt und für die Angeklagten vorhersehbar zu der Katastrophe geführt" hätten.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2014 sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Die Richter am Landgericht Duisburg äußerten in der Vorverhandlung allerdings massive Zweifel an einem Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still, das die Staatsanwaltschaft als zentrales Beweismittel in den Prozess einbringen wollte. Das Oberlandesgericht rehabilitierte den Sachverständigen jetzt. Sein 460-seitiges Gutachten sei "entgegen der Annahme des Landgerichts verwertbar".

Opferanwalt Julius Reiter bezeichnete den OLG-Beschluss als "Ohrfeige für die Richter am Landgericht Duisburg, die das Verfahren einstellen wollten". Die Eröffnung des Strafverfahrens sei "eine Erleichterung für die Opfer, die schon so lange auf die Aufklärung warten". Reiters Kanzleipartner, der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum, forderte über das Strafverfahren hinaus einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Dieser müsse das "Organisationsverschulden der zuständigen Behörden" aufklären.

© dpa/AFP/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Kommentar von Bernd Dörries
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