Ein Angeklagter hat bei einer Verhandlung am Dresdner Landgericht eine Zeugin erstochen. Er verletzte weitere Menschen, im Gerichtssaal löste sich ein Schuss.
Die Bluttat geschah ohne Vorwarnung: Mitten in einer Berufungsverhandlung stach am Mittwoch im Landgericht Dresden der Angeklagte mit einem Messer zu. Eine 32-jährige Frau, die als Zeugin aussagen sollte, brach zusammen. Der lebensgefährlich Verletzten konnten auch die alarmierten Notärzte nicht mehr helfen.
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Großeinsatz für Polizei und Rettungswagen in Dresden. (© Foto: AP)
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Sie starb noch im Gerichtssaal. Bei der Bluttat wurden weitere Menschen verletzt. "Wir stehen alle unter Schock", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Christian Avenarius. Der Vorfall sei bislang ohne Beispiel an sächsischen Gerichten.
Ohne Beispiel
Als mittags der Wagen einer Bestattungsfirma am Gerichtsgebäude vorfuhr, um die Leiche der jungen Frau abzuholen, wurde der sofort festgenommene Täter noch verhört. Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen sicherten Spuren. Mit Akribie müsse jetzt erkundet werden, wie die Geschehnisse abliefen, sagte Avenarius.
Darüber, in welchem Verhältnis Täter und Opfer zueinander standen, wollte er sich nicht äußern. "Es geht allen Beteiligten sehr nahe", sagte er. Es sei zwar Alltag, dass man mit Übergriffen rechnen müsse. "Aber so etwas ist uns bislang erspart geblieben."
Kein bedenkliches Verfahren
Das fast alltägliche Berufungsverfahren um die Höhe einer Geldstrafe wegen Beleidigung, das tödlich endete, hatte am Vormittag begonnen. Der 28 Jahre alte, aus Russland stammende Angeklagte war Ende 2008 verurteilt worden. Auf einem Spielplatz hatte der damals arbeitslose Lagerarbeiter eine Frau beschimpft. Nun sollte neu über die Höhe der Geldstrafe befunden werden.
In der Verhandlung dann zückte der Mann plötzlich ein Messer und attackierte die Zeugin vor den Augen der schockierten Richter, Anwälte und Zuhörer. Bei dem Versuch, den Täter zu überwältigen, löste sich ein Schuss. Zwei Personen wurden verletzt. Wer den Schuss abgegeben hatte und wer verletzt wurde, sagten die Beamten unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.
"Unser Mitgefühl ist bei den Angehörigen", sagte Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU). Er reagierte mit Bestürzung auf den tragischen Ausgang eines eher banalen Verfahrens. Mit einem solch gewalttätigen Ausbruch des Angeklagten, gegen den nun wegen Totschlags ermittelt wird, hatte niemand gerechnet.
Der Mann war nicht in Haft und allein zur Verhandlung gekommen, bei der keine erhöhten Sicherheitsvorkehrungen galten. Wie bei unspektakulären Verfahren dieser Art üblich gab es auch keine Kontrollen beim Zugang zu dem Gerichtssaal, der wenig später zum Schauplatz einer blutigen Tragödie wurde. Für Gerichtssprecherin Bettina Garmann, die als Richterin selbst auch Verfahren führt, der "Super-Gau".
Immer wieder Angriffe in Gerichten
In Deutschland kommt es auch an besonders gesicherten Orten wie Gerichtssälen oder Polizeigebäuden immer wieder zu blutigen Angriffen. Einige spektakuläre Fälle:
April 2009: Nach jahrelangem Zwist um Geld erschießt ein 60-jähriger Mann im Landgericht Landshut seine 48-jährige Schwägerin, verletzt deren Anwalt und eine zweite Schwägerin schwer und nimmt sich mit einem Kopfschuss das Leben.
Mai 1998: Ein 69-Jähriger erschießt aus Rache und Hass auf die Justiz einen 52 Jahre alten Amtsrichter in Essen. Er feuert viermal auf den Richter in dessen Dienstzimmer. Dann tötet er sich selbst.
Februar 1998: Ein Angeklagter schießt im Gerichtssaal in Aurich (Niedersachsen) einen Staatsanwalt an und erschießt sich dann selbst.
März 1997: Ein 39-jähriger Polizist erschießt in einem Amtsgericht in Frankfurt/Main seine Ex-Lebensgefährtin und verletzt deren Anwältin schwer.
Februar 1995: Der Vater eines 1994 ermordeten Türken zieht in einem Kölner Gerichtsgebäude eine Pistole und tötet einen der drei Verdächtigen.
Januar 1995: Ein 54-Jähriger in Kiel schneidet einer Richterin die Kehle durch. Er hatte irrtümlich angenommen, sie sei für seine Sorgerechtsangelegenheit zuständig.
März 1994: Im Gericht in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) zündet ein 39-Jähriger einen Sprengsatz, da seine Ex-Freundin ihn wegen Körperverletzung verklagt hatte. Bilanz: sieben Tote, darunter die Frau, der Richter und der Täter selbst.
August 1992: Aus Wut über seine Unterhaltsverpflichtungen ersticht ein 52-Jähriger im Landgericht Landshut (Bayern) die Rechtsanwältin seiner Ex-Frau. Er wird später in eine Nervenklinik eingewiesen.
Juli 1986: St.Pauli-Killer Werner "Mucki" Pinzner erschießt bei einer Vernehmung im Hamburger Polizeipräsidium seine Frau und dann sich selbst. Ein schwer verletzter Staatsanwalt stirbt einen Tag später.
März 1981: In Lübeck tötet die 30 Jahre alte Gastwirtin Marianne Bachmeier während einer Verhandlung im Landgericht den mutmaßlichen Mörder ihrer siebenjährigen Tochter.
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(dpa, Gudrun Janicke und Simona Block/vw/woja)
Ermittlungen zu Neonazi-Trio
Die Justiz würde endgültig zusammenbrechen, wenn man jeden, der in einem Gericht ein Formular abgeben will, eine Auskunft benötigt oder eine Verhandlung beobachten will, bis auf die Unterwäsche kontrolliert und dort massenhaft Personal hinstellt.
In Wirklichkeit ist doch die Zunwanderung erbarmungslos gescheitert und der Herr Mörder kam wahrscheinlich mit Trick 17 über die südöstlichen ehemaligen Sowjetrepubliken nach Kasachstan oder Usbekistan und dort mit ordentlich Bestechungsgeld oder einer Scheinehe zu einem Clan, der nach Deutschland darf. Jetzt haben wir den Hauptgewinn gezogen.
Es ist absurd, zu unterstellen, dass sich in den neuen Ländern die Eltern wegen einer Schaukel oder Rutsche auf Kinderspielplätzen gegenseitig verklagen oder abstechen.
Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen der getöteten Frau.
In der Stadt, in der ich wohne, wird seit Jahren jeder, der das Amts- oder Landgericht betritt, routinemäßig kontrolliert.
Ich war dort in einer Mietrechtsangelegenheit mehrmals als Zeugin vorgeladen und erinnere mich noch gut: Es läuft dort so ähnlich wie am Flughafen, es gibt Sicherheitspersonal direkt im Eingangsbereich, es gibt Metalldetektoren, man muss sämtliche Taschen leeren, eventuell als Waffen verwendbare Gegenstände werden in Verwahrung genommen (ein zu großer/schwerer Schlüsselbund wird auch als Waffe betrachtet). Selbst eine zu schwere Metallschnalle an einem Gürtel wird beanstandet.
Diese Sicherheitsmaßnahmen wurden auch erst geplant und realisiert, nachdem es dort vor Jahren zu einer Körperverletzung innerhalb des Gerichtsgebäudes kam.
Ich finde diese Sicherheitsmaßnahmen absolut zumutbar, auch wenn sich dadurch wahrscheinlich nicht jeder Angriff verhindern lässt, vielleicht sind die Folgen dadurch aber weniger gravierend.
ich wollte sie nicht persönlich angreifen, jedoch finde ich es unsensibel
mit fakten wie statistiken zu argumentieren. da es sich um einen bedauerlichen
fall handelt.
mir persönlich ist der überwachungsstaat auch in greuel im auge, und ich versuche weitesgehend auf empfehlung des staates zu verzichten aus diesem grund.
würde mich ein gericht als zeugen vorladen, würde ich wohl darauf verzichten
zu erscheinen (sollte das gehen, keine ahnung) weil ich nicht aus eigener motivation
dort erscheine sondern der staat mich dazu einlädt (oder zwingt?).
es ist aufgabe des staates mich zu schützen. wenn er nicht im stande ist dazu, kommt es zu solchen bedauerlichen vorfällen(im schlechtesten fall) .
eigentlich braucht das keine weiteren gesetze, aber etwas mehr kontrolle in staatseigenenräumen wäre schon angebracht.
wenn sie mir jemand anvertrauen würden, würde ich alles tun um ihnen und der person kein unglück zu bereiten. in diesem fall wurde geschossen und gestochen. da fragt man sich schonmal ob man nicht auf einer 8 spurigen straße ohne ampel sicherer auf die andere seite kommt.
Natürlich bedaure auch ich das Opfern. Nur ist vor Aktionismus aufgrund von Einzelfällen zu warnen. Es ist der Trend zu beobachten, dass bei jedem spektakulären Unglück oder Verbrechen sofort Stimmen laut werden, dass dieses oder jenes verboten oder kontrolliert werden soll. Das ist meistens Unsinn. Denn ein Opfer ist (für die Allgemeinheit) noch keine Katastrophe, die mit Gesetzen bekämpft werden muss.
Durch den Fokus auf spektakuläre Einzelfälle geht auch das Augenmaß verloren, wie gefährlich insgesamt bestimmt Dinge sind. So würde ich davon ausgehen, dass die größten Gefahren in vollkommen unbekerkten Winkel lauern, aber gewiss nicht im Gerichtssaal.
"Daß der Täter vom Ural stammt und das Opfer und Ihr ebenfalls verletzter Ehemann aus Ägypten wurde in der SZ glatt unterschlagen."
Das ist doch auch sowas von egal ...
Wenn eine Zeitung das ausdrücklich dazuschreibt, keimen in manchen Köpfen gleich Vorstellungen von gewalttätigen Russen/Ägyptern, "Ehrenmord" und so weiter.
Damit ist das Thema Beleidigung keineswegs in einem anderen Zusammenhang zu sehen, was ein Richter hoffentlich besser beherzigt hat als die Bild-Leser.
Wie wäre es denn bei einem Finnen und einem Thüringer gewesen, oder einem Kölner und einem Kanadier ? Vorurteile haben vor Gericht nichts zu suchen.
dww
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