Cottbus:Kommissar wegen Bestechlichkeit verurteilt

  • Ein Cottbuser Kommissar wurde wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
  • Auch sein Komplize musste sich vor Gericht verantworten.

Zwei Jahre auf Bewährung

In Cottbus ist ein Kommissar wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hatte über Jahre hinweg Interna an den Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma weitergegeben. Dabei ging es um Personendaten und Halterabfragen, die der Beamte polizeilichen Daten- oder Auskunftssystemen entnommen haben soll. Im Gegenzug durfte er teure Autos fahren.

Auch der Komplize, der selbst früher Polizist war, stand vor Gericht. Er wurde ebenfalls unter anderem wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. DIe beiden Kollegen kennen sich seit langem. "Ich wollte ihm einfach helfen", sagte der Kommissar im Prozess über seinen Bekannten. Beide Angeklagten hatten bereits zu Beginn des Prozesses die Vorwürfe eingeräumt. Aufgeflogen sind die illegalen Geschäfte zwischen ihnen, weil sie bei der Kommunikation per E-Mail und SMS erwischt wurden.

Vorteile im Wert von 50 000 Euro

Der Polizeibeamte muss außerdem eine Summe von 50 000 Euro an die Staatskasse zahlen. Die Ankläger gehen davon aus, dass er sich Vorteile in diesem Wert verschafft hat. Der Geschäftsführer der Sicherheitsfirma muss 10 000 Euro an eine soziale Einrichtung spenden.

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