Bundesgerichtshof:Urteil nach Jobcenter-Mord bestätigt

Ein Jahr nach dem Mord an einer Jobcenter-Mitarbeiterin ist die gegen den Täter verhängte lebenslange Haft bestätigt worden. Der 53-Jährige hatte das Jobcenter in Neuss verdächtigt, seine persönlichen Daten zu missbrauchen.

Die Strafe für den Mord im Jobcenter von Neuss ist rechtskräftig. Ein Arbeitsloser hatte seine persönliche Sachbearbeiterin in deren Büro angegriffen und erstochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des 53-Jährigen zu lebenslanger Haft. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Der Täter hatte mit Messern bewaffnet am 26. September 2012 das Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit in Neuss betreten und dort eine 32-jährige Sachbearbeiterin in deren Dienstzimmer erstochen. Als Motiv gab der Mann später an, er habe das Jobcenter verdächtigt, mit seinen persönlichen Daten Missbrauch zu treiben.

Der Mord hatte viele Beschäftigte in den Jobcentern, die für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständig sind, verunsichert. Die dortigen Sicherheitsvorkehrungen kamen auf den Prüfstand und wurden in vielen Häusern je nach Situation verbessert.

In Neuss trafen sich am Donnerstag zahlreiche Kollegen der getöteten Mitarbeiterin zu einem Gedenkgottesdienst. Die Tat hatte mehrere Mitarbeiter traumatisiert - eine Kollegin ist nach Angaben des Jobcenters nach wie vor arbeitsunfähig.

© Süddeutsche.de/dpa/dayk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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