Bochum:Mann vergewaltigt und tötet Frau - lebenslange Haft

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  • Ein 36-jähriger Mann aus Gelsenkirchen ist wegen Mordes an einer 38-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Er hatte die Frau im Sommer vergewaltigt und erwürgt. Wenig später führte er die Polizisten zu der bereits stark verwesten Leiche.
  • Ohne das Geständnis des Täters wäre das Verbrechen wohl rätselhaft geblieben.

Sieben Monate nach dem Fund einer Frauenleiche ist ein Mann aus Gelsenkirchen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 36-Jährige hatte gestanden, sie vergangenen Sommer ín einem Park in der Stadt Herne in Nordrhein-Westfalen vergewaltigt und dann erwürgt zu haben.

Kennengelernt hatte der Täter die 38-jährige Frau zu später Stunde an einem Herner Kiosk. Beide verbrachten die folgenden Stunden zusammen und tranken dabei offenbar viel Alkohol - Überwachungskameras zeigen, wie sie um 1.18 Uhr an einer Tankstelle eine Flasche Wodka kauften und Arm in Arm davongingen.

In einem nahegelegenen Park wurde der 36-Jährige dann sexuell übergriffig gegen die Frau. Als sie sich wehrte, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht, schleppte sie in ein nahegelegenes Gebüsch und vergewaltigte sie. "Als der Angeklagte Geräusche hörte und dachte, dass Fußgänger kommen, entschloss er sich, die Frau zu töten", sagte der Richter vor dem Bochumer Schwurgericht. Aus Angst vor Entdeckung habe er die 38-Jährige erwürgt. Das Gericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft wegen Mordes.

Der Täter selbst hatte die Polizei zu der Stelle geführt, an der acht Tage nach dem Mord die Leiche der 38-Jährigen gefunden wurde. Er war bereits in Verdacht geraten, da er in der Tatnacht sein Handy, seinen Rucksack und sein Fahrrad dort zurückgelassen hatte - offenbar aufgrund eines Alkoholpegels von mehr als drei Promille. Ohne sein Geständnis wäre die Todesursache der stark verwesten Frau nicht mehr festzustellen gewesen.

Ganz in der Nähe des Herner Parks war damals eine zweite Frauenleiche gefunden worden. Auch in diesem Fall wird gegen den 36-Jährigen ermittelt, bislang allerdings ohne Erfolg. Für diese Tat war er im aktuellen Prozess auch nicht angeklagt.

© SZ.de/dpa/ees - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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